«Offshore-Leaks»: Trusts als zentrales Vehikel zur Steuervermeidung

«Offshore-Leaks»: Trusts als zentrales Vehikel zur Steuervermeidung

Steueroase Cayman Islands (Bild: Haupstadt George Town).

Bern – Finanzkonstrukte in Steueroasen sind nicht illegal. Es ist auch erlaubt, Geld auf den Caymans oder den Virgin Islands zu parken. Sinn ergeben Transaktionen in exotische Bankplätze laut einem Finanzplatzexperten aber nur dann, wenn man etwas zu verbergen hat.

Dabei kann es um Geldwäscherei oder um Terrorfinanzierung gehen. Auch internationale Konzerne scheuen oft keine Mühe, mit verzweigten Finanzkonstrukten ihre Steuerlast zu minimieren. Die Enthüllungen um Offshore-Leaks betreffen aber vorwiegend Privatpersonen, die ihr Geld am Fiskus vorbei geschleust haben. Ein feststehendes Schema für Steuertricks gibt es naturgemäss nicht. Diese funktionieren nicht zuletzt deshalb, weil die Finanzjongleure der jeweiligen Jurisdiktion immer einen Schritt voraus sind. Jedoch gebe es bekannte Elemente, die sich wiederholen, sagte Finanzplatzexperte Andreas Missbach von der Nichtregierungsorganisation «Erklärung von Bern» im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda.

Vermögen ohne Herkunft
Nach seinen Angaben ist es das Ziel solcher Operationen, die wirtschaftlich berechtigte und damit steuerpflichtige Person zu verschleiern. Kann ein Vermögen keiner bestimmten Person zugeordnet werden, können darauf auch keine Steuern erhoben werden. Das wichtigste Vehikel dafür ist laut Missbach der in der Schweiz nicht erlaubte Trust. Es handelt sich wie bei der Schweizer Stiftung um ein rechtlich selbständiges Vermögen, je nach Gesetzgebung aber ohne Aufsicht und Regulierung.

Wer Vermögen hat und Steuern sparen will, lässt nun typischerweise eine Schweizer Bank, einen Anwalt oder eben Finanzdienstleister wie Portcullis Trustnet oder Commonwealth Trust Limited, von welchen die Datensätze stammen, einen Trust in einem Offshore-Finanzplatz gründen. Auf den Virgin Islands oder den Bahamas beginnt mit der Gründung die Existenz eines rechtlich selbständigen Vermögens. Von wem das Vermögen stammt, muss den lokalen Behörden in der Regel nicht gemeldet werden – ebenso wenig, wer damit begünstigt wird.

Im Trust vollzieht sich damit die Trennung von wirtschaftlich berechtigter und begünstigter Person, wie Missbach erklärt. Dabei handelt es sich – entgegen der rechtlichen Konstruktion – in der Praxis aber oft um das gleiche Individuum. Das Vermögen kann diesem so nicht mehr zugeordnet werden und ist dem Zugriff der Steuerbehörden entzogen.

Verschachtelte Konstrukte
Gesichert werden solche Konstruktionen, indem schon bei der Gründung Firmen vorgeschoben, mehrere Trust hintereinander geschaltet oder Länder als Sitz gewählt werden, die keine Amts- oder Rechtshilfe leisten. «Wenn man dann noch fünf oder sechs verschiedene Jurisdiktionen hat, dann ist es für die Steuerbehörden schlicht nicht mehr möglich, das Geld zurückzuverfolgen», sagte Missbach. Am Ende der undurchsichtigen Konstruktion steht beispielsweise die Kreditkarte einer Firma in Panama, über die das unversteuerte Geld wieder bezogen werden kann. Oder aber ein Schweizer Bankkonto. «Bei der Verschleierung ist die Schweiz nicht im Vordergrund, weil es keine Trusts gibt. Als Bankenplatz spielt sie aber am Ende der Kette eine wichtige Rolle», sagte Missbach.

Banken in der Pflicht
Im Zusammenhang mit den Enthüllungen um Offshore-Leaks sieht er darum auch den Schweizer Gesetzgeber in der Pflicht. «Wenn die Weissgeldstrategie ernst gemeint ist, muss sichergestellt werden, dass die Schweizer Bank in jedem Fall das wirtschaftlich berechtigte Individuum, den ‹warm body› hinter dem Finanzkonstrukt, kennt», fordert der Finanzplatzexperte. Weiter müsse die Bank ohne Ausnahme sicherstellen, dass diese Personen ihre Steuerpflicht erfüllt haben. Sonst müsse sie die Geschäftsbeziehung ablehnen oder abbrechen. «In der Praxis heisst das, dass die Geschäftsbeziehung mit allen Offshore-Finanzvehikeln aufgelöst werden müssen», sagte Missbach.

Er hofft, dass diese Forderungen im Rahmen der Finanzplatzstrategie umgesetzt werden. Im Februar hat der Bundesrat zwei Entwürfe die Vernehmlassung geschickt. Einer davon sieht vor, dass Banken künftig kein Geld mehr annehmen dürfen, wenn das Risiko besteht, dass dieses nicht versteuert ist. Als Risiko gelten beispielsweise komplexe Finanzstrukturen. (awp/mc/ps)

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