Pensionskassen verzichten wegen Abstimmungszwang auf Aktien

Pensionskassen verzichten wegen Abstimmungszwang auf Aktien

Hanspeter Konrad, Direktor Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP.

Bern – Ab Januar gilt für Pensionskassen eine Stimmrechtspflicht: Wenn die Kassen Aktien von börsengehandelten Schweizer Unternehmen besitzen, müssen sie im Sinne ihrer Versicherten abstimmen. Für gewisse Pensionskassen ist dieser Aufwand zu gross – sie verkaufen deshalb ihre Beteiligungen.

«Viele Stiftungsräte wollen diese Zusatzbelastung nicht auf sich nehmen», sagt Beat Zürcher, Geschäftsleiter des Stiftungsräte-Fachverbands SRPK. «Die Mitglieder der Stiftungsräte sind mehrheitlich Laien». Sie seien durch das Amt ohnehin stark belastet. Zürcher geht davon aus, dass deshalb besonders kleine und mittlere Pensionskassen nun ihre Aktien verkaufen.

Kollektivanlagen liegen im Trend
Mehr als die Hälfte der über 2’000 Schweizer Pensionskassen hätten bereits eine passive Anlagestrategie und investieren das Vorsorgekapital beispielsweise in Anlagefonds, sagt Zürcher.

Der Trend zu indirekten Anlagen zeigt sich auch in der aktuellsten Pensionskassenstatistik des Bundes: Demnach investierten die Vorsorgeeinrichtungen 2012 fast die Hälfte ihrer Aktiven in Kollektivanlagen (46,5%) – in der Statistik zum Jahr 2000 hatte der Anteil erst 15,3% betragen.

Dennoch gibt es laut Beat Zürcher aber noch viele kleine Kassen, die beispielsweise 5 bis 20 Aktientitel besässen, um ihr Portefeuille zu diversifizieren – und deren Stiftungsräte überlegten es sich nun, ob sich der Aufwand noch rechnet.

Der Direktor des Pensionskassenverbands (ASIP), Hanspeter Konrad, schliesst nicht aus, dass kleinere Kassen vermehrt ihre Einzeltitel verkaufen. Aus Sicht von Konrad ist dies aber «sicher nicht nur auf die Stimmrechtspflicht zurückzuführen».

Stimmrechtsberater mit mehr Arbeit
Die Stimmrechtspflicht ist eine Folge der Abzockerinitiative: Ab 1. Januar müssen Vorsorgeeinrichtungen bei gewissen Taktanden einer Generalversammlung abstimmen oder wählen, wenn sie Aktien der entsprechenden Firmen besitzen. Ihre Entscheide müssen sie später in einem Bericht für die Versicherten begründen.

«Viele Stiftungsräte werden diese Aufgabe delegieren, beispielsweise an Stimmrechtsberater», sagt Zürcher zur Stimmrechtspflicht. Diese Beratung verursache Kosten – was nicht im Sinne der Versicherten sei.

Die Dienstleistungen von zwei bekannten Schweizer Stimmrechtsberatern, der Anlagestiftung Ethos und des Aktionärsdienstleisters zRating, sind denn auch viel stärker gefragt – «Wie haben viel mehr Anfragen», sagt Ethos-Direktor Dominique Biedermann.

Auch zRating hat laut ihrem Geschäftsführer Michael Otte mehr Mandate. Otte hält den finanziellen Mehraufwand durch die Stimmrechtspflicht für die Pensionskassen aber «für durchaus verkraftbar». Und laut Biedermann rechnen sich diese Kosten, «sie sind immer noch tiefer als die Gebühren für Anlagefonds».

Flut von neuen Regulierungen
Für Zürcher ist die Stimmrechtspflicht ein weiteres Beispiel, wie die Arbeit der Stiftungsräte von Pensionskassen zunehmend reguliert wird. «Wir wehren uns gegen die Regulierungsflut.» Auch Konrad glaubt, dass der Aufwand und die Regulierung für Stiftungsräte immer stärker steigen – doch er will diese Feststellung nicht als Kritik an der Stimmrechtspflicht verstanden wissen: «Die Abzockerinitiative ist vom Volk klar angenommen worden.» (awp/mc/ps)

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