Post zieht Urteil wegen Geldwäscherei weiter

Post zieht Urteil wegen Geldwäscherei weiter

Post-CEO Jürg Bucher.

Bern – Die Schweizerische Post wehrt sich gegen die Verurteilung wegen Geldwäscherei: Postinterne Reglemente zum Umgang mit grossen Barauszahlungen seien von der zuständigen Bundesstelle überwacht und freigegeben worden.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte am Mittwoch die Schweizerische Post der Geldwäscherei schuldig gesprochen und zu einer Busse von 250’000 CHF verurteilt. PostFinance ist damit das erste wegen Geldwäscherei verurteilte Schweizer Finanzunternehmen. Der Richter warf PostFinance vor, im Vorfeld einer hohen Barauszahlung von über 4,6 Mio CHF an eine Anlagefirma keine Abklärungen vorgenommen zu haben. Die Post verfüge über keine entsprechenden Reglemente, was ein Organisationsmangel sei. Der Richter sah es als erwiesen an, dass das Geld unsauberer Herkunft war.

Urteil weiterziehen
PostFinance lässt diese Vorwürfe nicht auf sich sitzen. «Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir in Berufung gehen», bestätigte PostFinance-Sprecher Marc Andrey am Donnerstag eine Meldung von Radio 1. Als nächste Instanz wird sich somit das Obergericht des Kantons Solothurn mit dem Fall beschäftigen müssen. Andrey sagte der Nachrichtenagentur SDA, dass bei der Post sehr wohl Reglemente vorhanden seien, wie bei Auszahlungen von hohen Geldsummen vorzugehen sei. Die Reglemente seien von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Selbstregulierungsorganisation der Post (SRO Post) freigegeben und laufend überwacht worden.

Korrektes Verhalten der Mitarbeitenden
Auch die Mitarbeitenden der Post, die den Bargeldbezug am 11. Februar 2005 an einem Postschalter in Solothurn ermöglicht hatten, hätten sich korrekt verhalten, sagte Andrey. Gegen die Anlagefirma, welche das Geld abhob, habe es damals keinen dringenden Verdacht auf deliktisches Handeln gegeben. Wie aus dem Urteil hervorgeht, war das Geld erst am Vortag auf dem Konto der Anlagefirma eingetroffen. Eine Angestellte der Post in Solothurn kontaktierte vor der Auszahlung die für Geldwäscherei zuständige Stelle der Post. Dort wurde geprüft, ob das Konto nicht gesperrt war und ob sich genug Geld darauf befand. Dann wurde der Betrag in Form von 4600 Tausendernoten ausbezahlt.

Ungenügende Vorabklärung
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn hatte sich am Mittwoch erfreut über das Urteil gezeigt. Da das Gericht mit der ausgesprochenen Busse aber unter ihrem Antrag von 2,6 Mio CHF blieb, prüft auch diese, das Urteil weiterzuziehen. Die Staatsanwaltschaft warf der Post im Prozess vor, dass sie über Herkunft und Verwendung des Geldes sowie die Anlagefirma vor der Auszahlung nicht nachgeforscht habe. Die beiden Verantwortlichen der Anlagefirma sind des gewerbsmässigen Betrugs und der Veruntreuung angeklagt. Sie sollen insgesamt 34 Mio CHF von 95 Kunden zweckentfremdet haben. Dieser Prozess hat noch nicht stattgefunden. (awp/mc/upd/ss)

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