Raiffeisen will neues Strategieorgan schaffen

Raiffeisen will neues Strategieorgan schaffen
Raiffeisen-Verwaltungsratspräsident Guy Lachappelle. (Foto: Raiffeisen)

St. Gallen – Die Genossenschaftsbank Raiffeisen will ein neues Strategieorgan schaffen, das dem Verwaltungsrat künftig auf die Finger schaut. Der neue «Bankrat» soll auch die Interessen der Basis gegenüber dem Verwaltungsrat besser vertreten.

Raiffeisen Schweiz hat die Vertreter aller 246 Raiffeisenbank kommenden Freitag zu einem Workshop in Crans-Montana geladen, um über die künftigen Strukturen der Bankengruppe zu beraten, wie der «Tagesanzeiger» am Mittwoch schreibt. «Es stehen drei wichtige Konsultativabstimmungen an», bestätigte Kurt Sidler, Präsident des Verbands Luzern, gegenüber der Zeitung.

So solle ein neues Organ mit Basisvertretern etabliert werden, das des Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz beaufsichtige. Zweitens werde über die Einführung neuer Abstimmungsregeln beraten. Statt wie bisher über Verbände Delegierte zu entsenden, hätte künftig jede Bank eine Stimme. In der dritten Konsultativabstimmung soll es darum gehen, ob Raiffeisen Schweiz seine eigenen Bankniederlassungen in Zürich, Bern oder Basel abgeben soll beziehungsweise ob die Bankvertreter eine vertiefte Prüfung der Idee wünschen.

«Bankrat» soll Basis repräsentieren
Das neue Strategieorgan dürfte vermutlich «Bankrat» heissen, schreibt die Zeitung. «Dieses neue Organ soll quasi Sparringspartner des Verwaltungsrats von Raiffeisen Schweiz sein und die Basis repräsentieren», erklärte Sidler.

Wer den neuen Bankrat wählt und wie er sich zusammensetzt, darüber solle beim Workshop die Meinung der Raiffeisenbanken eingeholt werden. «Der neue Bankrat hat keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz», betonte Thomas Lehner, Präsident des Raiffeisen-Verbandes Aargau, gegenüber der Zeitung.

Die Reformen sind Folge der Affäre Vincenz, dem ehemaligem Chef von Raiffeisen Schweiz. Diesem droht eine Strafklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, weil er sich an Firmen privat beteiligt hat, die später von Raiffeisen übernommen wurden. Als Folge des Skandals wurde die Unternehmensleitung ausgetauscht. Es gilt die Unschuldsvermutung. (awp/mc/ps)

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