Referenz-Zinssatz für Mieten sinkt auf 2,5%

Referenz-Zinssatz für Mieten sinkt auf 2,5%

Wohnen zur Miete dürfte in der Schweiz etwas günstiger werden.

Bern – Der Bund senkt den Referenzzinssatz für Mieten von 2,75 auf 2,5%. Damit wird eine Senkung der Mietzinsen wahrscheinlicher. Der hypothekarische Referenzzinssatz gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Donnerstag mitteilte, können die Mieter im Grundsatz einen Senkungsanspruch von 2,91% geltend machen. Obwohl die massgeblichen Hypothekarzinsen seit längerer Zeit im Sinkflug sind, verharrte der für Mieter entscheidende Referenzzinssatz seit anfangs Jahr auf 2,75%.

Nun wird dieser Zinssatz per 1. Dezember dieses Jahr erstmals gesenkt. Dies war erwartet worden, nachdem der Bundesrat im Oktober die Rundungsregeln geändert hatte. Der Mieterverband hatte diese Umstellung seit längerem gefordert, da die alte Regelung die Mieter bei Senkungsansprüchen benachteiligte und nur schwer nachvollziehbar war.

Mieten sinken nicht automatisch
Laut Mietrecht müssen die Vermieter bei sinkendem Referenzzinssatz die Mieten entsprechend anpassen. Trotzdem fordert der Mieterverband die Mieterinnen und Mieter auf, den Senkungsanspruch zu überprüfen und die Senkung aktiv bei Hauseigentümern und Liegenschaftsverwaltungen einzufordern. Allerdings sinken die Mieten nicht in jedem Fall. Der Vermieter kann seinerseits die Teuerung oder höhere Unterhaltskosten geltend machen. Konkret darf der Vermieter 40% der Teuerung verrechnen. Wenn er höhere Unterhaltskosten nachweisen kann, darf der Vermieter dies ebenfalls mit dem Zinssenkung verrechnen.

Hypozinsen als Referenz
Der Referenzzinssatz stützt sich seit 2008 auf den vierteljährlich erhobenen Durchschschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen und wird vierteljährlich ermittelt. Am Stichtag 30. September lag dieser Durchschnittssatz für Hypotheken bei 2,45% (Vorquartal 2,51%). Diese 2,45% werden nun auf das nächste Viertelprozent gerundet, also auf 2,5%. Bisher wurde der Referenzzinssatz nur dann angepasst, wenn sich der Durchschnitt der Hypozinsen gemessen am erstmals erhobenen Wert von 3,43% um 0,25 Prozentpunkte verändert hatte. (awp/mc/upd/ps)

BWO

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