Swiss Re legt Streit mit Berkshire Hathaway bei

Swiss Re legt Streit mit Berkshire Hathaway bei
Investorenlegende Warren Buffett.

Berkshire Hathaway-Chef und Investorenlegende Warren Buffett.

Zürich – Der Rückversicherer Swiss Re hat einen Streit mit der auch in der Versicherungsbranche tätigen Investitionsgesellschaft Berkshire Hathaway beenden können. Das US-amerikanische Unternehmen hatte Schadenersatzansprüche in Zusammenhang mit Risiken eines Lebensversicherungsportfeuilles erhoben, das ihm die Swiss Re 2010 weitergereicht hatte.

Berkshire Hathaway hatte geltend gemacht, durch den Mitversicherungsvertrag mit der Swiss Re einen Schaden von 0,5 bis 1,0 Mrd USD erlitten zu haben. Zeitungsberichten zufolge gab der US-Investor Warren Buffett Swiss Re die Schuld daran, weil sie das Sterberisiko falsch kalkuliert habe.

Gemäss der nun geschlossenen Vereinbarung wird Swiss Re bestimmte Verträge zurücknehmen und Berskhire Hathaway dafür dem Schweizer Konzern 610 Mio USD zahlen. Der für die Rücknahme der Verträge erhaltene Betrag, die Bildung neuer Rückstellungen und die Abwicklung der Abrechnungsforderungen aus Rückversicherungen dürften zusammengefasst im ersten Quartal 2013 bei Swiss Re zu einem zusätzlichen Gewinn von etwa 100 Mio USD führen, heisst es am Donnerstag in einer Medienmitteilung.

Verluste für Swiss Re möglich
Vor der Rücknahme des Geschäfts hätten die betroffenen Verträge Verluste generiert, was auch weiterhin möglich sei. «Es besteht keine Sicherheit, dass der von Berkshire Hathaway bezahlte Betrag ausreichen wird, um zukünftige Schäden zu decken», heisst es in der Mitteilung. Die Erstattungen von Berkshire Hathaway, einschliesslich der Rücknahmezahlung aus der erzielten Einigung, belaufen sich den Angaben zufolge auf insgesamt auf 815 Mio USD.

Wie es weiter heisst, werde die Gesamtdeckung von Berkshire Hathaway von den ursprünglich vereinbarten 1,5 Mrd USD neu auf 1,05 Mrd USD angepasst. Abgesehen von dem zurückgenommenen Geschäft bleibe der im Jahr 2010 abgeschlossene Retrozessionsvertrag für Risikolebensversicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden und jährlich erneuerbar sind, weiterhin in Kraft.

Schiedsgerichtverfahren abgewendet
Mit dieser Einigung hat Swiss Re ein möglicherweise teures Schiedsgerichtsverfahren abgewendet. Dieses wäre laut Geschäftsbericht eröffnet worden, wenn keine Übereinkunft erzielt worden wäre. In diesem Falle gäbe es keine Garantie dafür, dass die Schiedsrichter mit der Position von Swiss Re übereinstimmen, heisst es hier. «Befunde zulasten der Gruppe könnten ihre finanzielle Lage und das Betriebsergebnis erheblich belasten», so der Geschäftsbericht wörtlich. (awp/mc/upd/ps)

 

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