TBTF-Massnahmen führen zu Milliarden-Kapitalbedarf für UBS

TBTF-Massnahmen führen zu Milliarden-Kapitalbedarf für UBS
Die UBS-Spitze mit CEO Sergio Ermotti und Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher benötigt zusätzliche Milliarden. (Foto: UBS/mc)

Bern – Die am Freitag vorgestellten Massnahmen des Bundes zur Verbesserung der Bankenstabilität bedeuten für die einzige international tätige Schweizer Grossbank UBS eine massive Verschärfung ihrer Kapitalanforderungen. Vollumfänglich in Kraft treten dürften die Bestimmungen allerdings wohl frühestens in zehn Jahren.

Heftig auswirken wird sich dabei die neue Anforderung, ausländische Tochtergesellschaften künftig vollständig mit Eigenmitteln zu unterlegen. Diese war von der UBS im Vorfeld heftig bekämpft worden. Heute wird noch eine Unterlegung der Auslandstöchter zu rund 60 Prozent verlangt.

Einen deutlich geringeren Einfluss haben die strengeren Anforderungen für die Bewertung bestimmter Aktiven wie Software oder Steuergutschriften.

26 Milliarden zusätzliches, hartes Eigenkapital
Den zusätzlichen Bedarf an hartem Eigenkapital für die UBS aus den neuen Bestimmungen beziffert das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) auf Basis der heutigen UBS-Bilanz auf insgesamt rund 26 Milliarden Dollar. Davon machen die verschärften Eigenmittelanforderungen für die Auslandstöchter rund 23 Milliarden aus. Aus den weiteren Bestimmungen kommen rund 3 Milliarden dazu.

Immerhin resultiert im Gegenzug eine gewisse Erleichterung bezüglich Anforderungen beim Fremdkapital. So sinkt der Bedarf an sogenannten AT1-Anleihen gleichzeitig um 8 Milliarden US-Dollar. Die AT1-Anleihen, die bei einer Schieflage einer Bank Verluste auffangen sollen, gehören zu den teuersten Schulden einer Bank.

Zwei Gutachten
Zur Frage, welche Zusatzkosten die UBS aus den verschärften Anforderungen stemmen muss, hat das EFD zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Laut dem ersten Gutachten würde ein Bedarf von 20 Milliarden Dollar an zusätzlichem Eigenkapital die jährlichen Gesamtfinanzierungskosten der Grossbank um rund 640 Millionen Dollar erhöhen.

Das zweite Gutachten schätzt die jährlichen Gesamtfinanzierungskosten für die Eigenmittelunterlegung dagegen mit 800 Millionen bis 1,3 Milliarden Dollar höher ein. Die tatsächlichen Kosten dürften aber ohnehin stark von Entscheidungen des Bankmanagements abhängen, betont man beim EFD.

Übergangsfrist von 6 bis 8 Jahren
Die UBS erhält zudem zum Aufbau des zusätzlichen Eigenkapitals einige Jahre Zeit. Das entsprechende Gesetz dürfte – auch bei speditiver Behandlung durch das Parlament – wohl nicht vor 2028 in Kraft treten. Nach Inkrafttreten sieht es eine Übergangsfrist von «mindestens 6 bis 8 Jahren» vor. Ob der Kapitalaufbau während der Übergangszeit linear erfolgen muss, will man beim EFD derzeit offen lassen.

Das EFD geht allerdings davon aus, dass die UBS den verlangten Kapitalaufbau «im Idealfall» ohne externe Kapitalaufnahme und auch ohne «übermässige Einschränkung» beim Wachstum oder bei den Kapitalausschüttungen stemmen kann. Es verweist auch darauf, dass bestimmte Anforderungen durch die UBS ja bereits heute übererfüllt würden. Insgesamt sei die effektive Kapitallücke wohl wesentlich tiefer, so die Behördeneinschätzung. (awp/mc/pg)

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