UBS legt gegen das französische Gerichtsurteil Berufung ein

UBS legt gegen das französische Gerichtsurteil Berufung ein

Zürich – Die Grossbank UBS wird das Gerichtsurteil im Steuerstreit mit Frankreich weiterziehen. Sie hat beim Obersten Gerichtshof Frankreichs Berufung gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts eingelegt.

Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, teilte die Bank am Montagabend mit. Dies, um die Rechte der UBS AG zu wahren. Der Schritt erlaube es der Bank zudem, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um «im besten Interesse der Stakeholder» das weitere Vorgehen festzulegen.

Die UBS war vergangene Woche wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen worden. Der «Cour d’appel» in Paris verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Geldstrafe in der Höhe von 1 Milliarde Euro und die Zahlung von 800 Millionen Euro Schadensersatz. In erster Instanz war die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden, darin enthalten ebenfalls 800 Millionen Schadenersatz. Bereits 2014 hatte die UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen, und zurückgestellt hat sie für den Steuerfall in Frankreich 450 Millionen Euro. (awp/mc/pg)

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