Valartis reicht Gesuch um definitive Nachlassstundung ein

Valartis reicht Gesuch um definitive Nachlassstundung ein
Gustav Stenbolt, VRP Valartis Group. (Foto: Valartis)

Gustav Stenbolt, VRP Valartis Group. (Foto: Valartis)

Baar – Die Bankenholding Valartis Group steckt in Zahlungsschwierigkeiten. Der Verwaltungsrat reicht am Montag ein Gesuch um definitive Nachlassstundung von sechs Monaten beim Kantonsgericht Zug ein. Als Grund gibt Valartis einen vorübergehenden Liquiditätsengpass an.

Die im Zusammenhang mit der Reorganisation der Gruppe im Jahr 2014 umgesetzte gruppeninterne Konzernfinanzierung zugunsten der Schweizer Muttergesellschaft sowie der liechtensteinischen Finanzholding Valartis Finance Holding stehe möglicherweise in Konflikt mit neuen regulatorischen Vorschriften in Liechtenstein und Österreich, heisst es. Zudem stellten gruppeninterne Kreditgeberinnen in Ausübung vertraglicher Rechte die Konzernfinanzierung zwischenzeitlich fällig, wie es weiter heisst.

Die Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber gruppeninternen Kreditgeberinnen der Valartis Finance Holding belaufen sich den Angaben zufolge per Ende Oktober auf rund 64 Mio EUR und rund 39 Mio CHF. Die gruppeninternen Verbindlichkeiten der Valartis Group AG betragen rund 8 Mio CHF. Weiter kann die Valartis Group auch die Forderung eines externen Gläubigers von rund 18 Mio EUR nicht bedienen.

Privatbanken nicht betroffen
Laut Mitteilung beschränkten sich die Zahlungsengpässe auf die Holding-Gesellschaften. Die beiden Privatbankentöchter – Valartis Bank (Liechtenstein) AG und Valartis Bank (Austria) AG – seien von der Nachlassstundung bzw. von dem Konkursaufschub nicht betroffen. Sie verfügten weiterhin über eine sehr hohe Liquidität, heisst es. Der normale Geschäftsbetrieb werde hier entsprechend weitergeführt.

Den Angaben zufolge hatte der Verwaltungsrat bereits im Sommer 2015 ein Gesuch um provisorische Nachlassstundung eingereicht, welches am 24. Juli für einen Zeitraum von vier Monaten und unter Verzicht auf öffentliche Bekanntmachung bewilligt wurde. Der Verwaltungsrat habe nun aber festgestellt, dass sich eine erfolgreiche Sanierung innert der viermonatigen Frist nicht umsetzen lasse, und reiche daher heute ein Gesuch um definitive Nachlassstundung ein.

Primäres Ziel sei es nun, den temporären Liquiditätsengpass auf Basis der definierten Sanierungspläne «so rasch wie möglich zu beheben». Die Valartis Group AG (einzeln und auf konsolidierter Basis) und die Valartis Finance Holding AG, die Konkursaufschub in Liechtenstein beantragt hat, seien nicht überschuldet. Beide Gesellschaften verfügten nach wie vor über eine genügende Eigenkapitalbasis sowie über ausreichend Aktiven, um die bestehenden Sanierungspläne innert nützlicher Frist umsetzen zu können.

Private Banking wird aufgehoben
Der Sanierungsplan sieht laut Mitteilung vor, dass die beiden Privatbankentöchter in Liechtenstein und Österreich veräussert werden. Diesbezügliche Gespräche würden derzeit geführt, wobei Valartis davon ausgeht, die Transaktionen bis Ende Dezember 2015 über die Bühne zu bringen.

Entsprechend habe der Valartis-Verwaltungsrat entschieden, das «Geschäftsmodell Private Banking aufzugeben» und sich auf die Beteiligungen im Bereich Private Equity, Immobilien-Management und Finanzdienstleistungen zu konzentrieren bzw. sich als Beteiligungsgesellschaft zu positionieren, heisst es.

Valartis hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere Unternehmensteile abgestossen, die nicht mehr zur Strategie passten oder nicht rentierten. Unter anderem verkauft wurde das Kreditkartengeschäft, die Beteiligungsgesellschaft ENR Russia sowie die Schweizer Banktochter. 2014 hatte Valartis aufgrund von Sonderfaktoren durch den Umbau und Investmentverlusten als Folge der Russland-Krise einen Rekordverlust von 73,3 Mio CHF geschrieben. (awp/mc/ps)

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