Zinswetten: Deutscher Bank droht BGH-Schlappe

Zinswetten: Deutscher Bank droht BGH-Schlappe

Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann.

Karlsruhe – Im Streit um riskante Zinswetten droht der Deutschen Bank eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH). BGH-Richter Ulrich Wiechers bezweifelte am Dienstag, dass die Bank richtig aufklärte, als sie dem hessischen Hygienebedarfs-Hersteller Ille 2005 einen «Spread Ladder Swap» verkaufte.

Ein BGH-Urteil gegen Deutschlands grösstes Geldhaus hätte Signalwirkung: Etliche Städte, kommunale Unternehmen und Mittelständler haben mit dem Produkt herbe Verluste gemacht. Ihre Anwälte sprechen von rund 200 Fällen und einem Millionenschaden. Der BGH wollte sein Urteil möglicherweise noch am Dienstag verkünden.

Differenz zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen

«Spread Ladder Swaps» beruhen auf der Differenz (Spread) zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen. Die Erwartung bei den Swaps (englisch: «tauschen») war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Doch es kam anders. Ille stieg letztlich mit einem Verlust von mehr als einer halben Million Euro aus. Nun verlangt das Unternehmen rund 540.000 Euro Schadenersatz. Wiechers bezeichnete das Produkt in der mündlichen Verhandlung als «hochkompliziertes Finanztermingeschäft» mit zweifacher Hebelwirkung, das der Unternehmer nicht ohne weiteres habe nachvollziehen können. «Es handelte sich um eine Art spekulative Wette.» Zudem sei fraglich, ob die Bank ausdrücklich genug auf das «theoretisch unbegrenzte Verlustrisiko des Kunden» hingewiesen habe. «Vielleicht hätte es von der Bank daher eher heissen müssen: Finger weg», sagte Wiechers.

Deutsche Bank: Kunden angemessen beraten
Die Deutsche Bank hatte stets betont, sie habe die Kunden auf die Risiken der Anlage hingewiesen und angemessen beraten. Der Anwalt des Dax-Konzerns, Reiner Hall, bestritt in der BGH-Verhandlung, dass Ille die Struktur der Swaps nicht habe verstehen können: «Jeder Abiturient kann diese Formel ohne weiteres verstehen», sagte er. Hall warnte zudem vor der erheblichen Tragweite eines Urteils gegen die Deutsche Bank: «Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, dass die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muss.» Der Senatsvorsitzende Wiechers äusserte, bei der Beratung müsse sich die Bank «allein am Kundeninteresse» ausrichten. Ille habe sich in der Vergangenheit eher risikoscheu verhalten. Die Bank hätte das Unternehmen ausserdem aufklären müssen, dass das Geschäft für ihn eine ungünstige Struktur hatte, befand der Richter.

Kläger-Anwalt: «Es sollte ein Negativ-Geschäft werden»
Ille-Anwalt Norbert Gross zitierte aus einem internen Memorandum der Bank. Darin würden Mitarbeiter angewiesen, die Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrags so zu nutzen, dass es «aller Wahrscheinlichkeit zu einem Verlustgeschäft für den Kunden» werde. «Es sollte ein Negativ-Geschäft werden. Nur so kann man an dem Kunden Geld verdienen», sagte Gross. Von elf Verfahren zum Thema Swaps, die vor Oberlandesgerichten (OLG) landeten, endeten acht mit Urteilen zugunsten der Deutschen Bank. In einem Fall wurde auf eine 50-Prozent-Schuld der Bank entschieden. In zwei Fällen urteilte das OLG Stuttgart vollständig gegen die Bank. Beim BGH sind sieben weitere Verfahren anhängig. Im Fall Ille hatten beide Vorinstanzen – das Landgericht Hanau und das Oberlandesgericht Frankfurt – die Klage auf Schadenersatz abgewiesen. (awp/mc/ps)

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