Gericht untersagt Zur Rose-Tochter DocMorris Betrieb von Apothekenautomat

Gericht untersagt Zur Rose-Tochter DocMorris Betrieb von Apothekenautomat
Eingang zur DocMorris-Automatenapotheke in Hüffenhardt.

Mosbach (D) – Im Rechtsstreit um einen Apothekenautomaten hat ein Gericht in Süddeutschland der Zur Rose-Tochter DocMorris und der Mieterin der Räume den Betrieb der Anlage verboten.

Die von den Geschäftspartnern in dem Ort Hüffenhardt im Bundesland Baden-Württemberg praktizierte Abgabe und Lagerung von Medizin verstosse gegen das Arzneimittelgesetz und sei auch wettbewerbswidrig, teilte das Landgericht in Mosbach am Donnerstag mit. Die Abgabe sei nur in einer Apotheke oder durch den Versandhandel einer Apotheke zulässig – beides sei nicht der Fall.

DocMorris hatte in der 2000-Seelen-Gemeinde Hüffenhardt nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel verkauft. Dazu gaben Mitarbeiter in den Niederlanden das Medikament per Knopfdruck frei. Beraten wurde per Videochat.

Das Unternehmen argumentiert, es handele sich beim Geschäft mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um Versandhandel. Dem widersprach das Gericht. Allein der Umstand, dass die Arzneimittel nach einer Videoschaltung freigegeben würden, mache deren Abgabe nicht zum Versandhandel.

Wie man bei Zur Rose mit diesem Verbot umgeht, ist noch nicht entschieden. Derzeit werde geprüft, wie und in welcher Form weitere Schritte in diesem Zivilverfahren unternommen würden, heisst es vom Unternehmen auf Anfrage von AWP. Es sei allerdings «schon bemerkenswert, dass die Landesärztekammer ein Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung genehmigt, während der Landesapothekerverband gegen telepharmazeutische Versorgungskonzepte umgehend gerichtlich vorgeht», so DocMorris-Vorstandsmitglied Max Müller. Im April 2017 hat das Unternehmen daher beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe Klage erhoben, «um dort elementare Rechtsfragen zu pharmazeutischen Innovationen zu klären.»

Zur Rose auf Expansionskurs
Geklagt hatten in Mosbach ein Versandapotheker aus Deutschland sowie drei Apotheker aus dem Umkreis und ein Landesverband. Die Urteile seien innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Oberlandesgericht Karlsruhe anfechtbar, teilte eine Justizsprecherin in Mosbach mit.

Zur Rose war im Juli letzten Jahres an die Schweizer Börse gegangen. Mit dem Erlös von 233 Mio CHF will die Gruppe ihre Expansionsstrategie finanzieren. Vor allem in Deutschland will Zur Rose ihr Geschäft ausbauen.

Gemessen am Umsatz ist Zur Rose vorerst der grösste Player im europäischen Markt. Die Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatz von 983 Mio CHF, wovon 483 Mio auf das Geschäft in Deutschland entfielen. (awp/mc/ps)

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