Coronavirus: EU-Staaten an Unterstützungmodellen der Schweiz interessiert

Brüssel – Mehrere EU-Staaten haben sich während der Coronakrise bei den Schweizer Behörden über Schweizer Finanzhilfe für Covid-19-Betroffene informiert. Auf besonderes Interesse stiessen die Covid-19-Überbrückungskredite.

«Es gab konkrete Anfragen aus mehreren europäischen Finanzministerien und von multilateralen Entwicklungsbanken», schrieb das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Welche Staaten bei ihm angefragt haben, wollte das SIF nicht sagen. «Von Interesse waren insbesondere die rasche und unkomplizierte Auszahlung der Gelder sowie die Abwicklung mittels der bestehenden Bürgschaftsorganisationen und die Zusammenarbeit mit den Banken», schrieb das SIF weiter.

Überbrückungskredite von bis zu 500’000 Franken
Zur Sicherung ihrer Liquidität können Unternehmen in der Schweiz seit dem 26. März 2020 rasch und unkompliziert einen durch den Bund zu 100 Prozent garantierten Überbrückungskredit von bis zu 500’000 Franken beantragen.

Gemäss jüngsten Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wurden bis anhin Überbrückungskredite in der Höhe von etwas über 15 Milliarden Franken gesprochen. Für Startups wurde zudem ein besonderes Bürgschaftsverfahren zur Sicherung von Bankkrediten geschaffen.

Dem Vernehmen nach sollen sich unter anderem Deutschland, die Niederlande, Luxemburg, das Vereinigten Königreich und Österreich bei den Schweizer Behörden über Covid-19-Hilfsmassnahmen informiert haben.

Kurz› Aussage löste Empörung aus
Der österreichische Kanzler Sebastian Kurz sagte denn auch Anfang Juni in einem Interview in der Zeitung «Kurier» zur Schweizer Corona-Hilfe: «Wir versuchen, uns gute Lösungen von anderen abzuschauen.» Heftige Reaktionen in Österreich löste aber eine andere Aussage des Kanzlers aus. «Die Schweiz ist unter den Top-Staaten – auch weil sie nicht an EU-Regeln gebunden und finanzstark ist.»

Von vielen wurde diese Aussage als Kritik an der EU-Mitgliedschaft Österreichs interpretiert. Nick Donig, Generalsekretär bei der liberalen Partei Neos schrieb etwa auf dem Kurzbotschaftendienst Twitter, dies sei «früher immer ein Argument der europafeindlichen FPÖ» gewesen.

Stefan Brocza, Experte für Europarecht und internationale Beziehungen, kritisierte in einem Gastbeitrag in der Zeitung «Der Standard» Kanzler Kurz ebenfalls scharf für seine Aussage.

EU-Kommission dementiert
Schnell folgte jedoch auf Brocza eine Replik des Wiener Steuerexperten Gottfried Schnellmann ebenfalls im «Der Standard» und bestätigte teilweise die Äusserungen von Kurz. Schnellmann schrieb, dass die Schweiz zwar «zur Einhaltung der Vorgaben» im Freihandelsabkommen von 1972 verpflichtet, sie aber anders als Österreich nicht dem EU-Beihilfegesetz unterworfen sei.

Um in der Krise mehr Spielraum zu erhalten, hatte sich die Ende April die Regierung Kurz daher an die EU-Kommission gewandt mit der Forderung, Teile des EU-Beihilferechts vorübergehend auszusetzen.

Hilfe «nach Schweizer Modell»
In einem Interview in der «Frankfurter Allgemeine Zeitung» begründete Österreichs Finanzminister Gernot Blümel dies damit, dass Wien zu Beginn der Krise Unternehmen «nach dem Schweizer Modell» habe helfen wollen. «Über Wochen sind wir damit in Brüssel auf taube Ohren gestossen. Als es dann genehmigt war, mussten wir bürokratische Hürden überwinden.» Diese Zeit habe man aber in der Krise nicht.

Die EU-Kommission widersprach diesen Vorwürfen. Sie habe das Beihilferecht gelockert, so dass die EU-Staaten seit dem 3. April die Möglichkeit hätten, eine staatliche Garantie von bis zu 100 Prozent für Kredite bis zu 800’000 Euro pro Unternehmen zu gewähren. Garantien in Höhe von bis zu 200’000 Euro seien sogar erlaubt, ohne sie in Brüssel anmelden zu müssen.

Doch auch die EU-Kommission scheint Verbesserungspotenzial bei den EU-Beihilferegeln zu sehen. Sie bat daher die EU-Staaten um Stellungnahme zu ihrem aktualisierten Vorschlag zur Beihilferegelung. (awp/mc/pg)

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