EU setzt Schweiz bei Holdingsteuer Ultimatum

EU setzt Schweiz bei Holdingsteuer Ultimatum

Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf.

Zürich – In der Auseinandersetzung um die Holdingsteuer mit der EU müssen bis Juni Ergebnisse vorliegen. Sonst drohen Sanktionen in Form von Handelshemmnissen oder Strafsteuern auf Schweizer Exporten. Dieses Ultimatum wurde Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf in Brüssel mittgeteilt, wie die Zeitung «Sonntag» schreibt. Die Bundespräsidentin habe das Versprechen abgegeben, dass die technischen Beratungen noch vor Verhandlungsbeginn Ende Mai aufgenommen würden.

Ein Ausweg scheine sich nun abzuzeichnen, so das Blatt. Aus Steuerberaterkreisen seien neue Lösungsansätze präsentiert worden, wie die steuerliche Ungleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen abgeschafft und damit die Forderung der EU erfüllt wird – ohne an steuerlicher Standortattraktivität zu verlieren.

Verkleinerung der Berechnungsgrundlage
Die Idee bestehe darin, gewisse Einkünfte nur teilzubesteuern, erklärt KPMG-Steuerchef Jörg Walker. Das heisst, Einnahmen aus Zinsen und Lizenzen sollen nur zu einem bestimmten Anteil den Steuern unterliegen. Walker rechnet, dass 50 bis 75% Zins- und Lizenzeinnahmen steuerfrei sein müssten. «Damit verkleinern wir die Berechnungsgrundlage», sagt Walker. Das sei mit EU-Recht kompatibel und andere Länder wie Belgien, die Niederlanden und Luxemburg hätten auch solche Systeme.

Übernahme des EU-Verhaltenskodex› vom Tisch
Der grosse Vorteil der angedachten Lösung sei, dass die Steuerbelastung für Unternehmen und die Steuereinkünfte des Bundes und der Kantone in etwa gleich blieben. Denn vor allem Holdinggesellschaften hätten viele Zins- und Lizenzeinnahmen. Eine Hauptsorge der Kantone sei indes vom Tisch: «Die Übernahme des EU-Verhaltenskodex› ist kein Thema mehr. Das akzeptiert die EU», sagt Mario Tuor vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) der Zeitung. Der Verhaltenskodex hat zu Ziel, dass die EU-Länder geltende steuerliche Massnahmen, die als schädlicher Steuerwettbewerb eingestuft werden, zurückzunehmen und künftig keine derartigen Massnahmen mehr zu treffen. (awp/mc/ps)

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