Ramsauer will über Fluglärm-Vertrag mit Schweiz nachverhandeln

Ramsauer will über Fluglärm-Vertrag mit Schweiz nachverhandeln

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. (Foto: BMVBS/Frank Ossenbrink)

Berlin – Deutschland will mit der Schweiz erneut über den in Baden-Württemberg hoch umstrittenen Fluglärm-Staatsvertrag verhandeln. Ziel sei, noch offene Fragen in einer völkerrechtlich verbindlichen Form zu klären, sagte der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Montag nach einem Treffen mit Vertretern aus Baden-Württemberg in Berlin.

Dies könne etwa als Anhang, Zusatz oder Protkoll beider Seiten geschehen. Falls erforderlich, könne auch der Vertrag in einzelnen Punkten noch einmal angefasst werden. Wegen dieser Klärungen soll mit den nächsten Schritten zur Ratifizierung des bereits unterzeichneten Vertrags durch den Bundestag vorerst gewartet werden, sagte Ramsauer. Im Südwesten gibt es massive Proteste gegen den Vertrag. Er sieht vor, dass Anflüge auf den Flughafen Zürich am Abend früher als heute über die Schweiz statt über deutsches Gebiet geführt werden. Kritiker monieren, Südbaden werde nicht nachhaltig von Fluglärm entlastet.

UVEK findet Nachverhandlungen nicht erforderlich
Nachverhandlungen zum Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland seien nicht notwendig, hiess es am Montag beim Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Für die Klärung der von deutscher Seite aufgetauchten Fragen sei man aber offen. «Wir verschliessen uns nicht», schrieb das UVEK auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda in einer ersten Stellungnahme zum angekündigten Unterbruch der Ratifizierung des Staatsvertrags. Die Klärung dieser Fragen könne dem besseren Verständnis für den Ratifikationsprozess dienen. Ein schriftlicher Austausch würde dabei eine rechtsverbindliche Form garantieren.

Bern hält an Fahrplan fest
Nachverhandlungen sind nach Ansicht des UVEK dazu jedoch nicht erforderlich. Auch solle der Fahrplan nicht geändert werden: Wie angekündigt werde dem Bundesrat die Botschaft zum Staatsvertrag Ende Jahr zur Verabschiedung an das Parlament unterbreitet. Danach liege die Sache in den Händen des Parlaments. Das zuständige Departement bezeichnet den Vertrag als einen «für beide Seiten akzeptablen Kompromiss». Er bringe der Schweiz Rechtssicherheit. Gemäss UVEK wäre es wichtig, dass sich die Parlamente möglichst bald damit beschäftigen könnten. Die sachliche Auseinandersetzung sei nun sehr wichtig. (awp/mc/upd/ps)

UVEK

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