Apple siegt im Tablet-Rechtsstreit mit Samsung

Apple siegt im Tablet-Rechtsstreit mit Samsung

Apple-CEO Tim Cook.

Düsseldorf – Schwerer Schlag für Samsung: Die Südkoreaner dürfen ihren neuen Tablet-Computer nicht in Deutschland verkaufen, weil das Gerät dem Design des iPad-Herstellers Apple zu ähnlich ist. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte am Freitag die Einstweilige Verfügung mit dem Verkaufsverbot für Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1. Der koreanische Hersteller lässt sich das nicht gefallen und will umgehend in Berufung gehen.

In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äussere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. Um einen direkten Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es nicht.

Nicht genügend Abstand zu Apple-Vorlage gehalten
Nach der Prüfung kam die Kammer zu der Auffassung, dass Samsung nicht den nötigen Abstand zu dem Apple-Muster gehalten hat, wie die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann erklärte. Produkte von Wettbewerbern wie Asus oder Toshiba zeigten dabei ganz klar, dass es auch andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe. Auch Samsungs Hinweise auf frühere Tablet-Studien, die noch vor dem Apple-Geschmacksmuster veröffentlicht wurden, überzeugten die Richter nicht. Aufgrund der Zuständigkeiten des Gerichts ist es Samsungs Deutschland-Tochter untersagt, europaweit Tablet-Geräte mit bestimmten Merkmalen wie unter anderem eine rechteckige Form, eine flache klare Oberfläche, gerundete Ecken und eine gebogene Rückseite anzubieten. Der koreanische Mutterkonzern Samsung darf diese nur in Deutschland nicht anbieten. Mit der ersten Einstweiligen Verfügung hatte Apple zunächst sogar ein europaweites Verkaufsverbot erwirkt, das Gericht änderte dies jedoch später ab.

Auch Galaxy Tab 7.7 aus Messestand entfernt
Unter die Beschreibung passt auch der «kleinere Bruder» des Galaxy Tab 10.1, das Modell 7.7, was erklären dürfte, warum Samsung das brandneue Gerät von seinem Stand auf der Elektronikmesse IFA in Berlin entfernen musste. Der Patentexperte Florian Müller, der die Branche beobachtet, verweist auf das Prinzip des «kerngleichen Verstosses», mit dem alle ähnlichen Geräte betroffen seien. Samsung findet nach wie vor, dass die betroffenen Design-Merkmale sehr allgemein gehalten sind. Daher schränke das Urteil Design-Innovation und Fortschritt in der Branche ein. Die Verfügung «schränkt ernsthaft die Auswahlmöglichkeit der Verbraucher in Deutschland ein». Samsung werde das Urteil «aktiv und umgehend» anfechten. Der Konzern kann vor das Oberlandesgericht ziehen.

Hoffen bis zuletzt
Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August schien Apple auf Kurs, das Verfahren in Düsseldorf für sich zu entscheiden. Allerdings konnte sich Samsung bis Freitag noch Hoffnungen machen, das Gericht könnte befinden, dass Apple die Dringlichkeitsfristen für eine Einstweilige Verfügung verstreichen liess. Erste Abbildungen des Galaxy Tab 10.1 auf der deutschen Samsung-Website waren bereits Anfang Juni zu sehen. Apple wartete aber bis zu einem Test-Bericht im Magazin «Chip» am 18. Juli und reichte die Klageschrift erst Anfang August ein – bezogen auf Anfang Juni wäre die Frist da bereits abgelaufen. Das Gericht urteilte jedoch, dass erst nach Erscheinen des Chip-Artikels «hinreichend sicher erkennbar gewesen sei, wie die endgültige Version des für den deutschen Markt bestimmten Produkts aussehen sollte».

Weltweiter Konflikts zwischen Apple und Samsung
Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen. Samsung bekräftigte nach dem Urteil auch seine eigenen Vorwürfe der Patentrechtsverletzung gegen Apple. Um seine Rechte zu schützen, werde Samsung alle verfügbaren rechtlichen Optionen nutzen. Samsung sei zuversichtlich, dass der Rechtsstreit keine bedeutende Auswirkung auf sein Geschäft mit mobilen Geräten in Europa haben werde. (awp/mc/upd/ps)

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