ComCom senkt rückwirkend Entbündelungspreis für 2012 und 2013

ComCom senkt rückwirkend Entbündelungspreis für 2012 und 2013

Bern – Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) senkt für die Jahre 2012 und 2013 rückwirkend den Preis für die Entbündelung der letzten Meile. Der Entbündelungspreis wird für das Jahr 2012 auf CHF 15.50 und für 2013 auf CHF 15.20 festgesetzt. Weiter wird für die alternativen Anbieterinnen auch die Mitbenutzung von Swisscom-Zentralen und von Kabelkanalisationen günstiger. Die Interkonnektionspreise bleiben hingegen weitgehend stabil.

Swisscom hatte für die Jahre 2012 und 2013 einen Entbündelungspreis von CHF 15.80 geltend gemacht. Auf der Basis umfangreicher Kostenanalysen durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) senkt nun die ComCom diesen monatlichen Mietpreis für die Hausanschlussleitung für 2012 auf CHF 15.50 und für 2013 auf CHF 15.20. Rückwirkend bezahlt Sunrise, welche um Überprüfung der Zugangspreise ersucht hatte, somit 2 bzw. 4% weniger. Der von der ComCom festgelegte Entbündelungspreis liegt nachwievor rund 4 CHF über dem europäischen Mittel, obwohl er seit der erstmaligen Festlegung im Jahr 2008 kontinuierlich gesunken ist. Der 2008 von Swisscom verlangte Preis von CHF 23.50 hatte die ComCom damals auf CHF 18.18 reduziert.

Nach der späten Einführung der Entbündelung im Jahr 2007 stieg die Zahl der entbündelten Leitungen bis im Mai 2012 schnell auf 317‘689 an, seither nehmen die entbündelten Leitungen bereits wieder kontinuierlich ab (268‘449 im September 2013).

Kollokation und Nutzung von Kabelkanalisationen werden günstiger
Damit die Konkurrenten von Swisscom Anschlussleitungen entbündeln können, müssen sie in ihre eigenen Geräte in den Anschlusszentralen investieren und diese selbst betreiben. Dies bezeichnet man als „Kollokation“. Die Miete für die in Zentralen genutzte Fläche sinkt deutlich (um 16-20%) im Vergleich zum Swisscom-Angebot, hingegen bleiben die übrigen Kollokationspreise gleich. Weiter hat die ComCom das Angebot der Swisscom für die Mitbenutzung von Kabelkanalisationen um rund 5% reduziert.

Gründe für die verfügten Preissenkungen
Bei der Kostenanalyse durch das BAKOM haben insbesondere die Korrektur von Kostenzuordnungen und nicht relevanten Kosten sowie eine Reduktion der anrechenbaren Kapitalkosten zu Anpassungen geführt.

Stabile Interkonnektionspreise
Bei den Interkonnektionspreisen handelt es sich um eine Abgeltung für die Nutzung des Festnetzes der Swisscom zur Durchleitung von Telefonanrufen. In den Vorjahren wurden diese Preise wiederholt deutlich gesenkt. Für die Jahre 2012 und 2013 kommt es hier lediglich zu kleineren Anpassungen, da Swisscom die Interkonnek­tionsdienste bereits weitgehend zu kostenorientierten Preisen angeboten hat.

Preisberechnung künftig auf der Basis eines Glasfasernetzes
Als marktbeherrschende Anbieterin ist Swisscom verpflichtet, bestimmte Dienstleistungen den Konkurrentinnen zu kostenorientierten Preisen anzubieten (Art. 11 FMG). Swisscom berechnet ihre Interkonnektionspreise gegenwärtig auf der Grundlage herkömmlicher Vermittlungstechnik und die Entbündelungspreise auf Basis der Kupfertechnologie. Hier vollzieht sich aktuell jedoch ein Technologiewechsel, denn eine effiziente Anbieterin würde ein neues Telecom-Netz heute mit moderner Vermittlungstechnik und unter Einsatz von Glasfasern erbauen. Künftig muss dem bei der Preisfestlegung Rechnung getragen werden. Um Unsicherheiten und grosse Preissprünge zu vermeiden, hatte die ComCom jedoch im Juli 2012 angekündigt, die Umstellung auf die neuen Technologien nicht bereits im Jahr 2013 vorzunehmen, sondern vorerst das Ergebnis der vom Bundesrat in Aussicht gestellten FDV-Revision abzuwarten.

Die Verfahrensparteien habe die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht gegen den ComCom-Entscheid Beschwerde zu führen. (admin.ch/mc/ps)

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