Höhere Download-Rate in der Grundversorgung

Höhere Download-Rate in der Grundversorgung

Bern – Die Swisscom muss ab Anfang März 2012 auf allen Internetanschlüssen eine höhere Datenübertragungsrate anbieten. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, dass die Swisscom künftig für das Herunterladen von Daten eine Mindestrate von 1000 Kbit/s anbieten muss.

Seit 2008 lag diese «Download»-Rate bei 600 Kbit/s. Gleichzeitig mit der Erhöhung dieser minimalen Datenürbertragungsgeschwindigkeit senkte der Bundesrat in der Verordnung über Fernmeldedienste die Preisobergrenze für solche Internetanschlüsse. Sie dürfen pro Monat neu nur noch 55 statt 69 Franken kosten.

Kunden in Randregionen profitieren
Das wird für die meisten Swisscom-Kunden keine Folgen haben, bietet die Swisscom doch schon heute günstigere DSL-Abonnemente mit deutlich höheren «Download»-Raten an. Profitieren von der neuen Mindestrate dürften vor allem Personen in Randregionen mit bislang schwachen Infrastrukturanlagen.

Gleiches Angebot wie in Finnland
Wie das Bundesamt für Kommunikation in einer Medienmitteilung schreibt, schliesst die Schweiz mit der neuen Mindest-Übertragungsrate zu Finnland auf, dem einzigen EU-Land, das einen vergleichbaren Breitbandanschluss in die Grundversorgung aufgenommen hat. Der Bundesrat will die Entwicklung zudem genau verfolgen. Bei Bedarf passe er die Grundversorgungsleistungen bereits vor Ablauf der derzeitigen Konzession Ende 2017 an.

Höherer Schutz für jugendliche Nutzer
Der Bundesrat nützt die Gelegenheit, den Schutz jugendlicher Nutzerinnen und Nutzer vor telefonischen Mehrwertdiensten mit erotischen und pornografischen Inhalten zu verbessern. Ab Anfang März müssen sich die Mobiltelefonie-Anbieter beim Vertragsabschluss oder Verkauf eines Gerätes neu aktiv nach dem Alter des Hauptnutzers erkundigen.

Bereits heute müssen sie den Zugang zu Mehrwertdiensten mit solchen Inhalten sperren, wenn sie erfahren, dass die Nutzerin oder der Nutzer unter 16 Jahre alt ist. (awp/mc/pg)

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