Kartellamt genehmigt SAP-Übernahme von SuccessFactors

Kartellamt genehmigt SAP-Übernahme von SuccessFactors
Jim Hagemann Snabe

SAP-Co-CEO Jim Hagemann Snabe.

Walldorf – Die SAP AG hat heute mitgeteilt, dass sie am 16. Januar die Freigabeentscheidung der deutschen Bundeskartellbehörde für das bereits bekannt gegebene Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien von SuccessFactors, Inc. (SuccessFactors) gegen Barleistung zum Preis von 40,00 US$ pro Aktie erhalten hat.

Die U.S. Federal Trade Commission (FTC) hatte bereits am 23. Dezember 2011 die vorzeitige Beendigung der gemäss dem US–amerikanischen Fusionskontrollgesetz Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act erforderlichen Wartefrist bewilligt. Die österreichische und die irische Kartellbehörde haben die Transaktion jeweils Anfang dieses Jahres bewilligt.

Übernahmeangebot am 16. Dezember gestartet

Die SAP hat am 16. Dezember 2011 über die hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft Saturn Expansion Corporation ein Übernahmeangebot gestartet. Das Übernahmeangebot wird in Übereinstimmung mit dem öffentlichen Kaufangebot (‹Offer to Purchase›) vom 16. Dezember 2011 und im Zusammenhang mit dem ‹Agreement and Plan of Merger› (die Übernahmevereinbarung) vom 3. Dezember 2011 zwischen SAP America, Inc., Saturn Expansion Corporation und SuccessFactors unterbreitet. SAP und SuccessFactors haben diese Transaktion erstmals am 3. Dezember 2011 bekannt gegeben.

Sämtliche kartellrechtlichen Bewilligungen unter Dach
Mit dem Erhalt der oben genannten Bewilligungen hat SAP alle kartellrechtlichen Genehmigungen, die für den Abschluss der Transaktion notwendig sind, erhalten. Das Übernahmeangebot ist weiterhin bedingt durch die Erfüllung der oder den Verzicht auf die Bedingung, dass die Parteien zum Ablauf der Annahmefrist für das Übernahmeangebot eine von dem Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) ausgestellte schriftliche Mitteilung darüber erhalten, dass diese die Prüfung der von den Parteien zuvor eingereichten Freiwilligen Anzeige abgeschlossen und entschieden hat, keine Untersuchung durchzuführen, oder, falls eine Untersuchung für erforderlich erachtet wird, eine schriftliche Mitteilung darüber, dass die US–amerikanische Regierung einschliesslich des Präsidenten der USA keine Massnahmen ergreifen werden, um den Abschluss der Transaktionen, die in der Übernahmevereinbarung vorgesehen sind, zu suspendieren oder zu verhindern. Das Übernahmeangebot steht zudem noch unter weiteren Bedingungen, die in dem Offer to Purchase beschrieben sind. (SAP/mc/ps)

Über SAP
Als führender Anbieter von Unternehmenssoftware hilft SAP (NYSE: SAP) Unternehmen jeder Grössenordnung und Branche, ihre Effizienz zu steigern. Ob in Verwaltung oder in der Vorstandsetage, im Lager oder hinter der Ladentheke, mit Desktop oder mobilen Geräten – SAP ermöglicht es Menschen und Organisationen, effizienter zusammenzuarbeiten und Geschäftsinformationen effektiver zu nutzen, um der Konkurrenz immer eine Nasenlänge voraus zu sein. Mehr als 176.000 Kunden weltweit sind dank der Anwendungen und Services von SAP in der Lage, rentabel zu wirtschaften, sich ständig neuen Anforderungen anzupassen und nachhaltig zu wachsen. Weitere Informationen unter: www.sap.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert