Markanter Anstieg von Meldungen zu Betrugs- und Phishingfällen

Markanter Anstieg von Meldungen zu Betrugs- und Phishingfällen

Bern – Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) beim Bundesamt für Polizei (fedpol) hat im zehnten Betriebsjahr über 9200 Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung erhalten. Das entspricht einer Zunahme von mehr als elf Prozent gegenüber dem Vorjahr. 61 Prozent der Meldungen betrafen Vermögensdelikte. Damit setzte sich der Trend der Vorjahre auch 2013 fort.

Mit 60,7 Prozent am häufigsten gemeldet wurden im Berichtsjahr strafbare Handlungen gegen das Vermögen. Die Unterkategorie Betrug verzeichnet dabei mit 2257 Meldungen 25 Prozent des Gesamtvolumens an eingegangenen Meldungen.

Zunahme der Meldungen zu Betrug auf Auktions- und Kleinanzeigeplattformen
Die gemeldeten Betrugsvarianten sind vielzählig. Zugenommen haben unter anderem Meldungen zu Betrugsversuchen auf Auktions- und Kleinanzeigeplattformen, bei denen sowohl Käufer als auch Verkäufer, respektive Interessenten und Inserenten Ziele der Täterschaft waren. KOBIK stellt fest, dass die Täterschaft zunehmenden Aufwand betreibt, um solchen Betrugsversuchen eine höhere Glaubwürdigkeit zu verleihen. So baut die Täterschaft beispielsweise komplette Webauftritte von erfundenen Transportfirmen inklusive angeblichen Paket-Tracking-Systemen auf, um die Geschädigten möglichst lange im Glauben zu lassen, dass sich die bestellte oder versandte Ware noch im Transport befände.

Im Weiteren sind die Täter bestens über die aktuelle Situation in der Schweiz informiert. So wird beispielsweise die Wohnungsknappheit in Ballungsgebieten ausgenutzt, um von Wohnungssuchenden auf Immobilienplattformen über gefälschte Inserate für billigen Wohnraum in Zürich oder Basel Vorauszahlungen für Mietobjekte zu erschleichen, die nicht existieren.

Zunahme von Meldungen im Zusammenhang mit Phishing
Markant zugenommen hat die gemeldete Anzahl von Phishing-Versuchen. Mit insgesamt 2208 Meldungen hat sich dieser Anteil gegenüber dem Vorjahr (662 Meldungen) mehr als verdreifacht. Bei den meisten Phishing-Varianten wurden potentielle Opfer mittels nicht zielgerichtetem Massenversand von E-Mails auf Webseiten gelockt, die bekannten Internetdienstleistungen nachempfunden sind und bei denen Benutzerdaten (Benutzername, Passwort) angegeben werden müssen. Bei rund einem Fünftel der eingegangen Phishing-Meldungen versuchte die Täterschaft, an Zugangsdaten zu Dienstleistungen von Schweizer Bankinstituten zu kommen.

Markant abgenommen hat die Anzahl Meldungen über strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität. Die Zahl der gemeldeten Webseiten, die verbotene Pornografie mit Kindern anbieten, ist deutlich von 2684 Meldungen im Vorjahr auf 1414 Meldungen gesunken. Das entspricht einer Abnahme von 47 Prozent. Die beiden Kategorien «Betrug» und «Phishing» liegen damit erstmals vor der Kategorie «Verbotene Pornografie mit Kindern».

Aktive Bekämpfung der Pädokriminalität
Neben der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen aus der Bevölkerung betreibt KOBIK verdachtsunabhängige Recherchen im Internet. Aufgrund der aktiven Recherchen konnten 2013 insgesamt 423 Anzeigen erstellt werden. Die Mehrheit der Anzeigen resultierte aus der aktiven Überwachung von P2P-Netzwerken. Dank dem aktiven Monitoring konnten 238 Personen identifiziert werden, die aktiv am Austausch von Kinderpornografie auf P2P-Netzwerken beteiligt waren.

Im Bereich der verdachtsunabhängigen verdeckten Vorermittlungen wurden KOBIK-Mitarbeitende 2013 gestützt auf die Schwyzer Polizeiverordnung zudem in 17 Fällen als verdeckte Vorermittler gegen pädokriminelle Täter in Chats, Online-Plattformen oder privaten P2P Tauschbörsen tätig. In drei Fällen konnten die Täter verhaftet werden, als sie am vermeintlichen Treffen mit den Minderjährigen erschienen. In vierzehn Fällen ergaben sich neben den Verfahren gegen die Täter gleichzeitig hinreichende Verdachtsmomente gegen neue Zielpersonen, um in anderen Kantonen Verfahren gestützt auf die Strafprozessordnung zu eröffnen.

Als Konsequenz daraus wurde KOBIK zum ersten Mal in der zehnjährigen Geschichte 2013 von kantonalen Staatsanwaltschaften ersucht, als direkt unterstellte Behörde verdeckte Ermittlungen in einem kantonalen Verfahren gestützt auf die Strafprozessordnung zu tätigen. Diese verdeckten Ermittlungen fanden ausschliesslich in privaten P2P-Tauschbörsen statt. Aufgrund dieser Ermittlungen erstellte KOBIK insgesamt 168 Anzeigen, welche an die zuständigen Polizeibehörden im In- und Ausland weitergeleitet wurden. Die Ermittlungen sind noch nicht überall abgeschlossen. (Bundesamt für Polizei/mc/pg)

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