RPost setzt sich gegen Schweizerische Post durch

RPost setzt sich gegen Schweizerische Post durch

Hayri C. Bulman, Geschäftsleiter Niederlassung Schweiz von RPost.

Zürich – RPost gab heute den Rückzug ihres bei einem Schweizerischen Gericht eingereichten Antrags auf Schliessung des IncaMail E-Mail-Dienstes der Schweizerischen Post wegen Patentverletzung bekannt. RPost ist das weltweit führende Unternehmen für eingeschriebene E-Mails. Wenn E-Mails mittels RPost versendet werden, erhält der Sender einen zeitgestempelten Beleg, dass die E-Mail ausgeliefert worden ist.

„Wir haben unsere Klage fallen lassen, weil die Schweizerische Post ihren IncaMail E-Mail-Dienst geändert hat“, erklärte RPost CEO Zafar Khan. „Diese rechtlichen Schritte wurden von uns unternommen, weil Incamail behauptete, dass ihr Service die Zustellung von E-Mails belegte. Da dies unsere europäischen Patente verletzen würde, ersuchten wir das Schweizerische Gericht dieser Patentverletzung einen Riegel zu schieben. Als Reaktion darauf stellte die Schweizerische Post den “Zugestellt“ Status ihrer Quittungen ein und verzichtete auf die Behauptung, dass der Incamail-Dienst Versandbestätigungen ausstelle. Damit kann Incamail nun all jene nicht mehr zufriedenstellend bedienen, die einen Beleg dafür benötigen, wer wem was wann per E-Mail geschickt hat.“

Umgang mit Schweizer Gericht neue Erfahrung
RPost hat ihr umfangreiches Patentportfolio bereits an zahlreichen Gerichtsständen verteidigt. Der Umgang mit dem Schweizer Gericht jedoch war eine neue Erfahrung. In ihren ursprünglichen Stellungnahmen auf die RPost Klage hatte die Schweizerische Post dem Gericht erklärt, dass ihr IncaMail-System keinen Anspruch auf Versandbestätigung erheben würde. Erst als es RPost gelang, dem Gericht digital signierte, mit einem „Zugestellt“ Vermerk versehene Quittungen von Incamail zu präsentieren und damit die Stellungnahme der Schweizerischen Post klar widerlegte, sah sich die Post gezwungen, schnell ihr System so zu ändern, dass dieses konform mit ihrer früher gemachten Aussage war.

RPost mit Gerichtsaussage zufrieden
„Wir sehen die Tatsache, dass sie ihr System so drastisch und so schnell geändert haben, als Zugeständnis dafür an, dass sie mit ihrem System unsere Patente verletzte haben. Wir sind zufrieden mit ihrer gegenüber dem Gericht gemachten ausdrücklichen Aussage, dass die Schweizerische Post in Zukunft keine ‹Zugestellt› Bestätigungen in ihrem Service anbieten wird,“ fügte Khan hinzu.

Welche Änderungen im Incamail-Dienst vorgenommen wurden, ist unklar. Um als Methode für die Zustellung offizieller Dokumente von der Schweizerischen Regierung zertifiziert zu sein, muss ein Zustellungsdienst eine Quittung ausstellen, welche die Zustellung der Sendung beweist. Incamail hatte ihre Zertifizierung vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (FSUIT) erhalten, bevor sie als Reaktion auf die RPost-Klage ihren Dienst änderte. Nun, da die Schweizerische Post erklärt, keine Versandbestätigungen mehr auszustellen, wird es interessant sein, zu sehen, ob das FSUIT seine Zertifizierung zurücknimmt. (RPost/mc/ps)

Über RPost
RPost hat mit ihren patentierten Registered Email® Diensten für Versandbestätigungen, konforme Nachrichtenverschlüsselungen und rechtssichere eSignaturen den Massstab für rechtssichere elektronische Nachrichten gesetzt. Die RPost Dienste wurden für Geschäftsbereiche wie Versicherungen, Finanzen, Recht, Immobilien, Telekommunikation und Produktion entwickelt, wo ein rascher Vertragsabschluss, Datenschutz oder gerichtsverwertbare E-Mail Dokumentationen eine geschäftskritische Anforderung sind. RPost ist Gewinner des World Mail Award für Sicherheit 2011 und wird von der US Regierung und den Fortune Global 500 Unternehmen benutzt und von einflussreichen American Bar Associations unterstützt. RPost wurde im Jahr 2000 gegründet, ist weltweit Inhaber von 35 Patenten und arbeitet in 8 Sprachen. Um die RPost-Dienste zu nutzen, besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage http://www.rpost.com/swiss.

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