§ 14a EnWG: Mit JUICE BOOSTER 2 und JUICE CHARGER easy bereit für die Anforderungen von morgen
Bachenbülach – Die Juice Technology AG, Herstellerin von Ladestationen und -software, präsentiert eine Lösung, mit der sich der JUICE BOOSTER 2 für die Anforderungen des § 14a des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausrüsten lässt. Dadurch können Nutzer:innen künftig von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Mit der Neuregelung von §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) schafft der Gesetzgeber die Voraussetzungen, um die wachsende Zahl von Elektroautos, Wärmepumpen und Batteriespeicher netzdienlich in das Stromnetz einzubinden. Das Prinzip dahinter ist einfach: Wer dem Netzbetreiber erlaubt, die Ladeleistung seiner Ladestation bei drohenden Netzengpässen vorübergehend zu reduzieren, wird dafür finanziell belohnt.
Die Bundesnetzagentur hat dafür klare Rahmenbedingungen definiert. Die Ladeleistung kann bei Bedarf vorübergehend reduziert werden. Eine vollständige Abschaltung ist jedoch nicht vorgesehen, sodass das Elektroauto im Alltag jederzeit nutzbar bleibt.
Was bedeutet §14a EnWG für mobile Charger?
Während die Regelung derzeit vor allem fest installierte Wallboxen betrifft, stellt sich insbesondere für Hauseigentümer:innen und Installationsbetriebe die Frage, wie auch mobile Ladelösungen in steuerbare Ladeinfrastrukturen integriert werden können. Juice hat dafür bereits eine Lösung im Angebot: In Kombination mit dem JUICE CHARGER easy erfüllt der JUICE BOOSTER 2 die technischen Anforderungen des § 14a EnWG. Damit können sich Betreiber:innen schon heute auf zukünftige Anforderungen vorbereiten.
Mit dem JUICE CHARGER easy als Bindeglied wird der JUICE BOOSTER 2 netzdienlich steuerbar
Der JUICE CHARGER easy ergänzt den JUICE BOOSTER 2 um Funktionen für den stationären Einsatz. Neben der Freischaltung per RFID-Karte, die vor unberechtigter Nutzung schützt, schafft er die Voraussetzungen für eine netzdienliche Steuerung. Sollte es im Stromnetz zu einer Engpasssituation kommen, kann der Netzbetreiber die Ladeleistung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorübergehend reduzieren. Das Fahrzeug wird dabei weiterhin geladen und der JUICE BOOSTER 2 bleibt flexibel einsetzbar.
Bis zu rund 150 Euro Einsparung pro Jahr möglich
In Kombination mit dem JUICE CHARGER easy wird die Ladeinfrastruktur fit für künftige regulatorische Anforderungen und ermöglicht gleichzeitig den Zugang zu reduzierten Netzentgelten. Je nach Netzgebiet und Tarifmodell sind Einsparungen von 110 bis 190 Euro pro Jahr möglich – ein nicht zu vernachlässigender Vorteil, der sich über die Lebensdauer eines Elektrofahrzeugs deutlich im Geldbeutel bemerkbar macht.
§ 14a EnWG und Modul 1
§ 14a EnWG ermöglicht es Netzbetreibern in Deutschland, die Ladeleistung privater Ladestationen in seltenen Netzengpasssituationen vorübergehend zu reduzieren. Im Gegenzug profitieren Betreiber:innen von reduzierten Netzentgelten. Die Ladung wird dabei nicht abgeschaltet, sondern lediglich auf eine Mindestleistung begrenzt.
Modul 1 ist die einfachste Form der Netzentgeltreduzierung. Betreiber:innen steuerbarer Ladeeinrichtungen profitieren dabei von einer pauschalen Vergünstigung von typischerweise 110 bis 190 Euro pro Jahr.
In Kombination mit dem JUICE CHARGER easy kann der JUICE BOOSTER 2 die Voraussetzungen für eine Teilnahme an Modul 1 erfüllen. Damit lassen sich die Vorteile des § 14a EnWG auch mit einer mobilen Ladelösung nutzen.
JUICE BOOSTER 2
Die 3-in-1-Ladelösung von Juice ist Wallbox, mobile Ladestation und Mode-3-Ladekabel in einem. Dank robuster Bauweise und zahlreicher Adapter lässt sich damit nahezu überall sicher laden: https://juice.world/collections/juice-booster-2
JUICE CHARGER easy
Der JUICE CHARGER easy macht den JUICE BOOSTER 2 zur fest installierten Wallbox, die vom Energieversorger angesteuert und lastabwurffähig betrieben werden kann. Damit schafft er die technische Grundlage für einen netzdienlichen Betrieb nach § 14a EnWG: https://juice.world/blogs/news-hub/14a-enwg-mit-juice-booster-2-und-juice-charger-easy-bereit-fuer-die-anforderungen-von-morgen
JUICE WORLD
Mehr Infos finden Sie unter www.juice.world (Juice Technology AG/mc/ps)