Aargau revidiert das Kantonalbankgesetz

Mit der am Montag in die Vernehmlassung geschickten Vorlage soll die Aargauische Kantonalbank (AKB) die Vorteile der Staatsgarantie finanziell abgelten. Weil der Kanton für alle Verbindlichkeiten der Bank aufkommt, soll dieses Risiko mit 1% des gesetzlichen Eigenmittelbedarfs vergütet werden. Mit der Abgeltung der Staatsgarantie wären im vergangenen Geschäftsjahr rund 8 Mio CHF in die Staatskasse geflossen, wie Regierungsrat Roland Brogli am Montag vor den Medien erklärte. Die Höhe der Abgeltung bezeichnete der Vorsteher des Departementes Finanzen und Ressourcen als angemessen.


50 Prozent des Gewinns in die Staatskasse
Neue Spielregeln sieht die Vorlage der Regierung auch bei der Gewinnausschüttung vor. Künftig soll die AKB in der Regel 50 % des Gewinns in die Staatskasse abliefern. Auf diese Weise will der Kanton langfristig zwischen 48 und 53 Mio CHF kassieren. Im Geschäftsjahr 2004 lieferte die AKB dem Kanton 33 Mio CHF ab.


Neue Kompetenzordnung
Der politisch heikelste Punkt der Revision betrifft die Corporate Governance. Nach der neuen Kompetenzordnung soll die Kontrolle der AKB ganz auf den Regierungsat übertragen werden. Damit soll nach den Worten des Finanzdirektors verhindert werden, dass die Bankgeschäfte zum Spielball der Politik werden.Neu würden auch die Mitglieder des Bankrates sowie die Bankratspräsidentin oder der Bankratspräsident nicht mehr durch den Grossen Rat, sondern durch die Regierung gewählt. Ausserdem will die Exekutive auch die Jahresrechnung sowie die Konzernrechnung der AKB selber genehmigen.


Regelung der Rechtsformänderung im Jahre 09
Das «heisse Eisen» Rechtsformänderung will der Regierungsrat erst in einem zweiten Schritt im Jahre 2009 schmieden. Nachdem eine geplante Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vor zwei Jahren unmittelbar vor der zweiten Lesung des Gesetzes am Widerstand des Bankrates gescheitert war, soll etwas Gras darüber wachsen. «Wir wollen keinen Schiffbruch in der Volksabstimmung risikieren», sagte Regierungsrat Brogli. Neben Rechtsform und Teilprivatisierung soll in drei Jahren auch über die Beibehaltung oder Abschaffung der Staatsgarantie sowie den Leistungsauftrag entschieden werden. (awp/mc/th)

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