ABB und SIX Exchange Regulation einigen sich

Dies teilte SIX Exchange Regulation am Freitag mit. Demnach hat die gemäss dem Main Standard an der SIX Swiss Exchange AG kotierte ABB Ltd. gegen die Bestimmungen des Rechnungslegungsstandards US GAAP verstossen, weil im Halbjahresabschluss per 30. Juni 2009 verlangte Angaben zu den Geschäftssegmenten, Finanzinstrumenten, Eventualverpflichtungen und Pensionsaufwendungen nicht oder nur unvollständig offengelegt wurden.


ABB gelobt Besserung
In der Einigung hat sich die Gesellschaft verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um in Zukunft die Vollständigkeit der von US GAAP für die Zwischenberichterstattung geforderten Anhangsangaben sicherzustellen. Zusätzlich hatte sich ABB Ltd. im Verlauf der Untersuchung durch SIX Exchange Regulation entschlossen, bereits den Zwischenbericht per 30. September 2009 mit den notwendigen Offenlegungsangaben zu ergänzen. Die Verfahrensordnung der SIX Swiss Exchange erlaubt es, Untersuchungen mit einer Einigung zu beenden, wenn damit gegenüber einem ordentlich abgeschlossenen Sanktionsverfahren eine schnellere oder bessere Information der Öffentlichkeit erreicht werden kann.


Transparenzvorschriften
Die periodische Finanzberichterstattung bildet einen Bestandteil der Informationen, die zu einem funktionsfähigen Markt nach den Anforderungen des Börsengesetzes und des Kotierungsreglements beitragen. Dabei sind die anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften von den Emittenten einzuhalten. Es gehört zu den Aufgaben von SIX Exchange Regulation für die Durchsetzung der den Emittenten vom Regulatory Board auferlegten Transparenzvorschriften zu sorgen. (six exchange regulation/mc/ps)

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