ABB: US-Konkursgericht billigt revidierten Asbest-Vergleich

Das US-Konkursgericht in Pittsburgh hat den revidierten Asbest-Vergleich des Technologiekonzerns ABB im Umfang von 1,4 Mrd USD gebilligt. Es empfiehlt nun dem entscheidenden Bezirksgericht die Annahme. «Wir sind über die Entscheidung hoch erfreut», wird ABB-Chef Fred Kindle in der Mitteilung vom Dienstag zitiert. Damit komme ABB der endgültigen Lösung des Asbestsprobmlems einen grossen Schritt näher.


Einsprachefrist abwarten
Eine Bestätigung durch das Bezirksgericht würde gegen alle gegenwärtigen und zukünftigen Asbest-Klagen schützen, schreibt ABB. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht soll bald erfolgen. Wann ABB die Asbestgeschichte endgültig abschliessen kann, bleibt nach wie vor offen. Der Entscheid in Pennsylvania muss nach einer Einsprachefrist von 10 Tagen noch vom Bezirksgericht bestätigt werden, ein Entscheid der wiederum während 30 Tagen angefochten werden kann. «Die Sache dürfte bald abgeschlossen sein», sagte ABB-Sprecher Wolfram Eberhardt gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.


Keine Prognosen
Auf eine genauere Prognose wollte er sich nicht einlassen. Auch zur Wahrscheinlichkeit von Einsprachen gegen den Entscheid des Konkursgerichts mochte sich Eberhardt nicht konkret äussern. Im vergangenen Dezember hatte ein US-Berufungsgericht den ursprünglichen Vergleichsplan mit einem Volumen von 1,2 Mrd USD, der damals bereits das Konkursgericht und das Bezirksgericht passiert hatte, zur Neuverhandlung zurückgewiesen und ABB musste die Vergleichssumme erhöhen.


Lummus nicht betroffen
Im Kern geht es bei der Sache um ein Vergleichsverfahren hauptsächlich für die amerikanische ABB-Gesellschaft Cumbustion Engineering (CE), die früher Asbest verarbeitet hatte. Die Vergleichssumme besteht aus CE-Vermögen und einer Millionen-Zahlung aus der Kasse von ABB. ABB hat die Beträge bereits in Abschlüssen der früheren Jahre verbucht. (awp/mc/as)

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