Affäre Gaddafi: Der Aktionsplan

Dieses soll nach den gleichen Vorgaben arbeiten wie jenes Gremium, das bereits in dem Abkommen vorgesehen war, das der damalige Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am 20. August 2009 in Tripolis unterzeichnet hatte. Zweitens entschuldigt sich die Schweiz für die Veröffentlichung von Fotos von Hannibal Gaddafi am 4. September 2009 (in der «Tribune de Genève»). Regierung und Kanton Genf bedauern die Veröffentlichung und anerkennen ihre Verantwortung.


Hannibal Gaddafi entschädigungsberechtigt
Der Fall wird strafrechtlich untersucht und die Schweizer Behörden verpflichten sich, die Verantwortlichen nach Gesetz zur Rechenschaft zu ziehen. Wird kein Schuldiger ermittelt, zahlt die Schweizer Regierung der betroffenen Person (Hannibal Gaddafi) einen Abfindung in einer von beiden Seiten festgelegten Höhe. Drittens werden die zuständigen libyschen Behörden die Begutachtung des Gnadengesuches des Schweizer Bürgers (Max Göldi) beschleunigen – nach Massgabe des Gesetzes.


Plan bestätigt
Viertens garantieren die EU-Vermittler (Spanien und Deutschland) die korrekte und pünktliche Einhaltung des Planes. Innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung des Plans werden die Vertreter Libyens, der Schweiz, der EU und Deutschlands in Madrid ein weiteres Treffen durchführen. Unterzeichnet wurde der Aktionsplan von Staatssekretär Peter Maurer, dem libyschen Unterstaatssekretär Khaled Kaim, und den beiden EU-Vertretern Francisco Javier Elorza Cavengt und Wolf-Ruthard Born. In einem angehängten Statement vom 13. Juni bestätigen die Aussenminister der vier Länder den Plan.


Dreiköpfiges Schiedsgericht
In dem am 20. August 2009 von Bundespräsdient Merz und Premierminister Al Baghdadi El-Mahmudi unterzeichneten Abkommen hatte sich die Schweiz für die Verhaftung und Behandlung Hannibal Gaddafis und seiner Familie durch die Genfer Polizei entschuldigt. Beide Staaten wollten ein dreiköpfiges Schiedsgericht zur Untersuchung der Affäre einsetzen. An sein Urteil sollten sich beide Staaten halten. Falls das Gericht unrechtmässige Handlungen («wrongful actions») feststellen sollte, sollten die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. An die Opfer sollte Entschädigung gezahlt werden.


Normalisierung der Beziehungen
Die Schweiz sollte sich dazu verpflichten, dass solche Zwischenfälle mit libyschen Bürgern in Zukunft nicht mehr vorkommen. Schliesslich wollte man die Beziehungen zwischen beiden Ländern normalisieren, so etwa die Visumsfrage. Der Bundesrat hatte dieses Abkommen Anfang November 2009 sistiert, da sich Libyen nicht an die Abmachungen gehalten habe. (awp/mc/ps/28)

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