Agrar-Abkommen mit der EU: Spezialfinanzierung für Begleitmassnahmen

Die Begleitmassnahmen werden beim Abschluss eines Abkommens mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich oder eines WTO-Abkommens ergriffen. Der Bundesrat hat heute seinen Vorschlag für die Spezialfinanzierung bis 21. November 2008 in die Vernehmlassung geschickt, wie das Bundesamt für Landwirtschaft mitteilt.


Agrarzölle nehmen ab
In den letzten Jahren wurden Netto-Agrarzölle in der Höhe von jährlich rund 613 Millionen Franken eingenommen. Davon entfielen 514 Millionen auf Importe aus der EU; 99 Millionen auf Importe aus Nicht-EU-Staaten. Aufgrund der Beschlüsse zur Agrarpolitik 2011 und der Umsetzung des geltenden Agrarabkommens mit der EU werden die Zolleinnahmen in den kommenden Jahren abnehmen. Sollte die Doha-Runde der WTO oder das Freihandelsabkommen mit der EU zu einem Abschluss kommen, so reduzieren sich die Zölle nochmals oder fallen teilweise ganz weg. Für beide Szenarien führt der reduzierte Grenzschutz zu einem erhöhten Strukturwandel in der Landwirtschaft. Der Bundesrat sieht dafür Begleitmassnahmen vor, die im Frühling 2009 unterbreitet werden. Um diese zu finanzieren, seien bereits heute die nötigen Vorkehrungen zu treffen, heisst es weiter.


Schrittweises Vorgehen
Bundesrat sieht für die Finanzierung der Begleitmassnahmen ein schrittweises Vorgehen vor. In einem ersten Schritt soll ein neuer Artikel im Landwirtschaftsgesetz (Art. 19a) erlauben, im Rahmen einer Spezialfinanzierung gemäss Finanzhaushaltgesetz (Art. 53) die Zolleinnahmen für Landwirtschaftsprodukte und Lebensmittel für die Jahre 2009 bis 2016 zu reservieren. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat nach Abschluss eines Abkommens mit der EU die schuldenbremskonforme Finanzierung der Massnahmen vorschlagen. Diese Bilanzreserve soll auch im Falle eines WTO-Abschlusses genutzt werden.


Im März dieses Jahres hat der Bundesrat die zuständigen Departemente mit der Aufnahme von Verhandlungen mit der EU über ein umfassendes Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich beauftragt. Ein solches Abkommen ist nach Ansicht des Bundesrats für die Wirtschaft, die Konsumenten und längerfristig auch für den Bundeshaushalt positiv. Die gegenseitig offenen Märkte bieten für die Land- und Ernährungswirtschaft Chancen. (Bundesamt für Landwirtschaft/mc)

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