Alinghi-Berichterstattung: SF hat Sponsoring-Bestimmungen verletzt

Gemäss der im Internet aufgeschalteten Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) muss die SRG SSR idée suisse die erzielten Einnahmen an die Bundeskasse abliefern. Der Betrag bleibt in der Verfügung ungenannt.  Ins Verfahren miteinbezogen waren auch das Westschweizer Fernsehen TSR und das Tessiner Fernsehen TSI. Sie verhielten sich bei der Sponsorennennung aber korrekt und bleiben ungebüsst.


Sponsor UBS
Konkret ging es bei dem Fall um den Sponsor UBS. Die Grossbank sponsorte sowohl die Segeljacht Alinghi als auch die Spezialsendungen der SRG-Fernsehsender aus dem Austragungsort Valencia. Das BAKOM bemängelt in seiner Verfügung, dass die Sponsoring-Signete auf SF sowohl auf das finanzielle Engagement der Grossbank an Alinghi und am America’s Cup als auch auf das UBS-Sponsoring der Spezialsendungen hinwiesen. Gemäss Radio- und Fernsehgesetz sowie den zugehörigen Verordnungen hätte das Fernsehen das nicht tun dürfen, urteilt das BAKOM.


Werbende Aussagen
SF hätte lediglich deklarieren dürfen, dass die Bank die Spezialsendungen unterstützt. SF habe werbende Aussagen zum Sponsor gemacht. Neben der Ertragsablieferung in unbekannter Höhe muss die SRG dem BAKOM zudem einen Bericht über Massnahmen zustellen, wie solche Verstösse künftig vermieden werden. Die Verfügung des BAKOM datiert vom 25. April. Die Rekursfrist beträgt 30 Tage, Rekursinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.


Auch UBI rügt SF
Im Rahmen der Berichterstattung über den America’s Cup musste SF bereits eine Rüge der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) einstecken. Das Fernsehen habe Schleichwerbung betrieben, da das Alinghi-Logo auf dem Mikrofon des Moderators prangte. Die UBI befand, dieses Logo auf dem SF-Mikrofon sei nicht statthaft und beeinträchtige die Glaubwürdigkeit des Moderators. Zudem könne ein Präjudiz geschaffen werden und eine neue Werbeplattform auf Mikrofonen entstehen, wenn der vorliegende Fall nicht sanktioniert würde. (awp/mc/ps)

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