Anlagestiftung Ethos behält Option für Sonderprüfung via Richter offen

Ein externer Experte müsse die Risikokontrolle der UBS unter die Lupe nehmen, sagte Ethos-Direktor Dominique Biedermann am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Eidg. Bankenkommission (EBK) als Aufsichtsbehörde habe der UBS bisher nur Fragen gestellt.


Zweitmeinung eines Experten notwendig
Es sei aber nötig, die Zweitmeinung eines Experten in dieser wichtigen Fragen einzuholen. Ethos befürwortet dabei eine von der EBK unabhängige Untersuchung. «Die Ergebnisse eines solchen Berichtes wären für alle Aktionäre einsehbar», sagte Biedermann. Der Kritik am eher sanften Vorgehen der EBK unter ihrem Präsidenten Eugen Haltiner, ein ehemaliges Mitglied des Group Managing Board der UBS, wollte der Ethos-Direktor nicht kommentieren. Die EBK sei jedoch im Fall UBS gefordert.


Ethos will Gespräch mit UBS suchen
Ethos will in Kürze Gespräche mit der UBS über eine externe Sonderprüfung aufnehmen. Biedermann blickt diesen Diskussionen mit Zuversicht entgegen, habe die UBS in der Vergangenheit doch stets ein offenes Ohr für die Ethos-Anliegen gehabt.


«Geschichte ist noch nicht vom Tisch»
Zwar scheiterte Ethos am Mittwoch an der ausserordentlichen Generalversammlung (GV) mit ihrem Antrag auf Sonderprüfung knapp. Der Ja-Anteil war mit 45% jedoch hoch. «Die Geschichte ist damit aber noch nicht vom Tisch», sagte Biedermann. Das Schweizer Obligationenrecht sieht vor, dass zum Schutz von Minderheitsaktionären Investoren, die Aktien im Nominalwert von total 2 Mio CHF oder mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten, beim Richter innerhalb von drei Monaten nach der GV eine Sonderprüfung verlangen können.


Mit der nur knappen Ablehnung der Sonderprüfung an der ausserordentlichen GV und der Möglichkeit einer richterlich angeordneten Prüfung im Rücken, geht Ethos in die Gespräche mit der UBS. «Wir sind offen für Vorschläge», sagte Biedermann. (awp/mc/pg)

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