Aufnahme auf die Weisse Liste der OECD

Damit die Schweiz von dieser Liste gestrichen wird, forderte die OECD zwölf unterzeichnete DBA mit dem OECD-Informationsaustausch. Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte am Donnerstagabend (Ortszeit) am Rande der UNO-Generaldebatte in New York das zwölfte DBA mit Katar unterzeichnet. Auf der Weissen Liste stehen zusammen mit der Schweiz 56 Länder oder Finanzzentren.


OECD will Umsetzung beobachten
Die OECD gratulierte der Schweiz bereits am Donnerstag zur bevorstehenden Streichung. Generalsekretär Angel Gurria erinnerte aber auch daran, dass es mit der Unterzeichnung allein nicht getan sei. Die Abkommen müssten nun tatsächlich umgesetzt werden. Die OECD werde zudem auch die Anwendung beobachten.


Liechtenstein noch auf der Grauen Liste
Auf der Grauen Liste, welche die OECD auf ihrer Internetseite veröffentlicht, befinden sich damit noch 30 Finanzzentren, darunter auch Liechtenstein. Die OECD hatte die Liste im April auf Geheiss der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) zusammen gestellt. Die Schweiz war dabei nicht konsultiert worden.


Insgesamt 150 Abkommen revidiert
Seit die OECD die Liste publizierte, wurden bereits Aruba, Österreich, Belgien, Bermuda, British Virgin Islands, Bahrain, Cayman Islands, Luxemburg, Monaco, die Niederländischen Antillen und San Marino gestrichen. Insgesamt 150 Abkommen sind gemäss OECD seit April dieses Jahres revidiert worden. 


Fakultatives Referendum möglich
Währenddessen läuft der politische Prozess in der Schweiz weiter. Möglich ist, dass die zwölf neuen DAB einem fakultativen Referendum unterstellt werden. Ob es soweit kommt, ist seitens der bürgerlichen Parteien offen. SVP, CVP und FDP hielten am Donnerstag aber fest, dass alle zwölf nach OECD-Richtlinien revidierten Doppelbesteuerungsabkommen dem fakultativen Referendum unterstehen sollten. Die Möglichkeit dazu befürwortet auch die SP. Falls ein Referendum definitiv zustande käme, würde es die SP aber bekämpfen, sagte ihr Sprecher Andreas Käsermann. Das Bankgeheimnis dürfe nicht zur Steuerflucht missbraucht werden. 


Merz befürchtet «anti-deutschen Reflex»
Anderer Meinung als die Parteien ist Bundespräsident Hans-Rudolf Merz, der vor wenigen Tagen in einem Zeitungsinterview die Haltung des Bundesrates bekräftigt hatte. Demnach soll lediglich das erste vom Parlament verabschiedete Abkommen dem fakultativen Referendum unterstehen. Merz schätzt die Gefahr als gross ein, dass bei einer allfälligen Abstimmung über das Steuerabkommen mit Deutschland eine Art «anti-deutscher Reflex» spielen könnte. In seinen Augen wäre das Abkommen mit Japan für eine allfällige Abstimmung besser geeignet. 


Ball beim Parlament
Der Bundesrat kann in dieser Angelegenheit zwar Empfehlungen abgeben, bindend sei dies für das Parlament aber nicht, sagte Beat Furrer, Sprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die beiden Kammern entscheiden selbständig, ob eines oder mehrere Abkommen dem Volk vorgelegt werden sollen. Deshalb ist als nächstes das Parlament am Zug. Die Steuerverwaltung arbeitet derzeit an der Botschaft, die der Bundesrat den beiden Kammern bereits im November zukommen lassen möchte.  (awp/mc/pg/04)

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