BAKOM rügt unzulässige Werbung

Die von Samuel Stutz moderierte Sendung wird unter der Konzession von Presse-TV auf SF2 ausgestrahlt und von Ringier produziert. In einem am Dienstag publizierten Aufsichtsentscheid wirft das BAKOM dem Presse-TV ungenügende Sponsorentransparenz, Schleichwerbung und unzulässige Heilmittelwerbung vor.


Schwer und wiederholt
Wegen des Verdachts auf schwere und wiederholte Verletzung der Werbe- und Sponsoringbestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) wurde auch ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet. In diesem Verfahren können eine Busse bis 50’000 CHF ausgesprochen und die unrechtmässig erzielten Einnahmen eingezogen werden. Nach Ansicht von Ringier ist der Entscheid des Bundesamtes unverhältnismässig. Presse-TV wird gegen die Verfügung des BAKOM eine Verwaltungsbeschwerde einlegen.


FMH als Sponsor
Einen ersten Verstoss gegen die Sponsoringregeln sieht das BAKOM darin, dass die Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) als Sponsorin genannt wurde, obwohl die FMH nur Koordinationsstelle war und Sponsorengelder von Dritten an Ringier weiterleitete. Laut BAKOM hätten die Geldgeber als Sponsoren genannt werden müssen. Mit der Auflösung der FMH-Konstruktion im letzten Jahr sei die verlangte Transparenz mit der Aufführung der Sponsoren längst hergestellt worden, schreibt Ringier. Als Produzent von Presse-TV wehrt sich Ringier auch gegen Vorwürfe der Schleichwerbung.


Schleichwerbung betrieben
Als solche qualifizierte das BAKOM den Auftritt der Lungenliga in der Sendung «100 Jahre Lungenliga». Ringier liess sich die Produktion finanzieren und gewährte dafür der Lungenliga umfassende Medienpräsenz, was dem Publikum hätte offengelegt werden müssen. Das BAKOM rügte auch die Nennung von einzelnen Medikamenten. Gemäss der Aufsichtsbehörde wurde nicht nur Schleichwerbung betrieben, sondern auch das Heilmittelverbot verletzt, weil es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelte.


Verschiedene Verstösse
Ringier vertritt die Ansicht, dass die Informationspflicht gegenüber den Zuschauern in Einzelfällen die Produktenennung notwendig machte. So sei es zum Beispiel um das erste kortisonfreie Medikament zur Behandlung von speziellen Hauterkrankungen gegangen. Als unzulässige Eigenwerbung kritisierte das BAKOM schliesslich die zahlreichen Hinweise und Berichte zum Gesundheitsschiff oder zu den Gesundheitswochen, welche Ringier organisiert, sowie die häufige Erwähnung des Printmagazins «Sprechstunde» in der Sendung.


Im Rahmen des eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens müssen nach Ansicht von Ringier klare Regelungen für begleitende Aktionen zu TV-Sendungen erarbeitet werden. Zudem sei es Zeit, dass das BAKOM den neuen Erscheinungsformen von Presse-TV Rechnung trage, wie es weiter heisst.

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