Bank am Bellevue: FINMA-Mitarbeiter nicht befangen

Untersucht wird eine mögliche Verletzung der börsenrechtlichen Meldepflichten beim Aufbau einer Beteiligung am Thurgauer Unternehmen SIA Abrasives. In einem weiteren Verfahren prüft die FINMA, ob die Bank am Bellevue Behr dabei in unzulässiger Weise unterstützt hat.


«Schwerwiegende Bedenken» geltend gemacht
Die Anwälte der Bank verlangten im vergangenen März von der FINMA erfolglos, dass zwei für den Fall zuständige Mitarbeiter in den Ausstand treten. Nach Ansicht der Bank sollen wegen zahlreichen Verfahrensfehlern schwerwiegende Bedenken bestehen, dass die Untersuchung nicht mehr offen geführt wird und vorausbestimmt ist.


Kein objektiv gerechtfertigter Verdacht 
Das Bundesverwaltungs-Gericht hat die Beschwerde der Bank nun abgewiesen. Laut den Richtern in Bern lässt die Verfahrensführung zwar tatsächlich gewisse Mängel erkennen. Daraus ergebe sich aber kein objektiv gerechtfertigter Verdacht auf Voreingenommenheit. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (awp/mc/ps/18)

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