Banken-Stresstest: Deutsche Regierung prüft Gesetzesänderungen

Dabei geht es um das Kreditwesengesetz (KWG). Gemäss Paragraf 9 muss die betroffene Bank zustimmen, bevor Ergebnisse von solchen Stresstests und damit Betriebsgeheimnisse allgemein zugänglich gemacht werden sollen. Diese Vorgabe für Einzelinstitute könnte jedoch relativ unkompliziert per Gesetzesänderung gekippt werden.


Veröffentlichung der bisher geheim gehaltener Daten
Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich am Donnerstag in Brüssel für die Veröffentlichung der bisher geheim gehaltenen Daten ausgesprochen. Es geht um Stresstest-Daten der 25 grössten Banken in Europa. Ziel ist, für mehr Transparenz im Finanzsektor zu sorgen. Die Offenlegung der Daten ist bis Ende Juli geplant.


Auftrag zügig umsetzen
Nach Angaben von Offer wird der Auftrag zügig umgesetzt, um weitere Details für die Stresstests vorzulegen. «Wir schauen uns auch den Paragraf 9 genau an», sagte er. Auch die Finanzaufsicht BaFin und die Bundesbank würden hier sicher eingeschaltet. Auf die Frage möglicher Klagen von Instituten sagte Offer, da werde «ein bisschen sehr weit vorausgedacht». (awp/mc/gh/28)

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