Bankgeheimnis: US-Anwälte erläutern Schweizer Standpunkt in UBS-Affäre

Die Kanzlei wird beauftragt, einen so genannten amicus-curiae-Brief zu verfassen. Mit «amicus curiae» wird eine Person oder eine Organisation bezeichnet, die sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst Partei zu sein.


«amicus curiae»
Ein «amicus curiae» kann dem entscheidenden Gericht vertiefte Informationen und Sachkenntnis zur Verfügung stellen. Dabei muss er nicht völlig unabhängig sein. Oft ist jemand «amicus», dessen Interessen indirekt durch den Rechtsstreit und die Entscheidung betroffen sein könnten. (awp/mc/gh/27)

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