Bedingte Gefängnisstrafe für Geldwäscherei in Millionenhöhe

Zudem soll er der Schweizer Staatsangehörige und Inhaber der «Internet Content Service AG» (ICS) dem Kanton Zürich 50’000 CHF bezahlen. Wesentlich milder kam der zweite Angeklagte davon. Wegen Gehilfenschaft zu Betrug und Geldwäscherei kassierte der heute 60-jährige Italiener eine bedingte Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu 30 CHF.


Berufungsklage zurückgezogen
Der Hauptangeklagte aus dem Kanton Tessin hatte unmittelbar vor dem Berufungsprozess seine Anträge zurückgezogen und damit ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich (siehe AWP-Meldung vom 9.1.2007) akzeptiert. Im Gegensatz zum Italiener, der im Berufungsprozess wenigstens die Umwandlung einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe erreicht hat.


«Sola-Wechsel»
Der Hauptbeschuldigte hatte seine Firma hochkarätigen Wirtschaftskriminellen zur Verfügung gestellt. Diese hatten im Sommer 2002 in der gesamten Deutschschweiz mit der «Hanover Investment Trust International» rund 350 Investoren mittels Versicherungsvorauszahlungen (so genannte «Sola-Wechsel») um über 27 Mio CHF betrogen (Siehe Meldung vom 10.3.2005). Mindestens 1,8 Mio CHF der Beute flossen danach auf die Konten der ICS. Wovon die Angeklagten eine viertel Million Franken für sich abzweigten. (awp/mc/ps/27)

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