Bernard Bertossa: Schweizer Terrorgesetze sind mangelhaft

Bertossa hatte die beiden so genannten Al-Qaida-Prozesse präsidiert. Im einen Fall war es der Bundesanwaltschaft nicht gelungen, ausreichende Beweise für die mutmassliche Angehörigkeit zu einer kriminellen Organisation vorzulegen. Der abtretende Bundesstrafrichter sieht jedoch nicht nur bei der Gesetzgebung Mängel, sondern auch bei den Justizbehörden. Gegen kleine Fische gehe die Justiz effizienter vor als gegen Wirtschaftskriminelle. Bei Geldwäscherei gebe es kaum je Anzeigen.

Bundesanwalt sei unter Druck gestanden, Anklagen zu produzieren
Hart ins Gericht geht Bertossa ferner mit der Bundesantwaltschaft. Die Qualität ihrer Anklageschriften sei oft «nicht die beste». Auch habe der Bundesanwalt Fälle ans Bundesstrafgericht geschickt, die nicht dorthin gehört hätten. Er sei unter Druck gestanden, Anklagen zu produzieren. Verantwortlich dafür macht Bertossa nicht zuletzt den scheidenden Justizminister. Christoph Blocher habe eine Stimmung geschaffen, die das Ihre zu Unruhe und Unsicherheit beigetragen habe. «Ich stelle einfach fest, dass die Methoden dieses Herrn eine schlechte Stimmung in der Bundesanwaltschaft, in der Bundespolizei und im Bundesamt für Justiz geschaffen haben», sagt Bertossa. Bertossa geht Ende Jahr in Pension.

(Bieler Tagblatt/mc/hfu)

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