Bilaterale II: Handelserleichterungen für Nahrungsmittelindustrie in Kraft

Das im Rahmen der Bilateralen II abgeschlossene Abkommen mit der EU über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte gilt ab dem 1. Februar. Es sieht die vorläufige Anwendung vor, damit die Nahrungsmittelbranche möglichst früh von den ausgehandelten Vorteilen profitieren kann.

Zölle auf Nahrungsmittel aus der Schweiz fallen weg
Die EU hebt die Zölle auf den Nahrungsmitteln aus der Schweiz vollständig auf und gewährt für Exporte nach der Schweiz keine Ausfuhrbeiträge mehr. Die Schweiz wird gleichzeitig die Zölle auf EU-Produkten teils absenken, teils ganz aufheben. Auch die Beiträge für Exporte in die EU werden reduziert. Das Abkommen erfüllt einen seit langem geäusserten Wunsch der Nahrungsmittelindustrien der Schweiz und der EU.

Schweizer Nahrungsmittelbranche profitiert
Von den verbesserten Handelsbedingungen profitiert die Schweizer Nahrungsmittelbranche mit ihren 30 000 Arbeitsplätzen und einem Exportvolumen in den EU-Raum von jährlich 1,5 Mrd CHF. Die Zollerträge auf importierten verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten sinken um rund 100 Millionen Franken. Gleichzeitig spart der Bund Exportsubventionen von 60 Mio. Per saldo gehen der Bundeskasse somit 40 Millionen verloren. Die eidgenössischen Räte haben dieses Abkommen in der Wintersession genehmigt. Der Vertrag unterliegt nicht dem fakultativen Referendum und wird formell nach Abschluss der Ratifikationsverfahren der Schweiz und der EU definitiv in Kraft treten.

(AWP, MC hfu)

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