Bin Ladens Halbbruder erhält Genugtuung

Hintergrund des im letzten November eröffneten Strafprozesses ist das Buch «Schmutzige Geschäfte und heiliger Krieg: Al Qaida in Europa», das im Zürcher Pendo-Verlag erschienen ist. Darin thematisiert das Autorenpaar die Vernetzung des islamistischen Terrorismus mit der westlichen Welt.


Finanzierung des heiligen Krieges durch Prostitution, Drogenhandel und Geldwäscherei
Unter anderem wird im Buch der Genfer Geschäftsmann Yeslam Binladin mit der Finanzierung des heiligen Krieges durch Prostitution, Drogenhandel und Geldwäscherei in Verbindung gebracht. Für den Rechtsvertreter des Halbruders von Osama Bin Laden entspricht dies einer strafbaren Ehrverletzung.

Genugtuungzahkung deutlich unter der Forderung Binladins
Das Bezirksgericht Zürich gab dem Kläger in dem veröffentlichten Urteil Recht und auferlegte dem Autorenpaar eine Busse. Allerdings liegt die zu zahlende Genugtuung mit 3000 Franken deutlich unter den 20 000 Franken, die der Anwalt Binladins im Minimum gefordert hatte. Den Vorwurf der Verleumdung sah das Gericht durch das Buch nicht erfüllt. Die beiden Autoren müssen daher nur einen Drittel der Gerichtskosten übernehmen und erhalten infolge des Teilfreispruchs zudem eine Prozessentschädigung. Die Begründung des Urteils steht noch aus.

(espace/mc/hfu)

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