Bondo-Prozess: Staatsanwaltschaft beantragt bedingte Geldstrafen
Pontresina GR – Der zuständige Staatsanwalt hat im Bondo-Prozess für die fünf Angeklagten bedingte Geldstrafen beantragt. In seinen Ausführungen zeigte er auf, weshalb ein externes Gutachten in entscheidenden Fragen zu anderen Schlüssen kommt als die Angeklagten, die wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt sind.
Auf eine schärfere Strafforderung verzichtete der Staatsanwalt unter anderem, weil keiner der Angeklagten vorbestraft ist.
In seinen gut eine Stunde andauernden Ausführungen erklärte der Staatsanwalt, weshalb ein externer Gutachter anders als die Angeklagten klare Vorzeichen für einen bald bevorstehenden Bergsturz im August 2017, bei dem acht Menschen ums Leben kamen, ausmachte.
Eine entscheidende Frage sei dabei die Unterscheidung zwischen erwarteten Bergstürzen der Nordostflanke des Piz Cengalo und jener der Nordwestflanke. Während die angeklagten Geologen und Vertreter des Kantons zwischen erwarteten Bergstürzen der Nordwest- und der Nordostflanke unterschieden hätten, sieht ein externer Gutachter das anders.
Abbrüche an der Nordwestflanke als Vorboten
So hätten Abbrüche bei der Nordwestflanke in den Tagen und Wochen vor dem grossen Bergsturz als Vorboten für ein Ereignis bei der Nordostflanke erkannt werden müssen. Die Angeklagten hätten es deshalb pflichtwidrig unterlassen, die in der Gefahrenzone befindlichen vorsorglich Wanderwege zu sperren. «Eine vorsorgliche Sperrung hätte die Todesfälle wahrscheinlich verhindert», erklärte der Staatsanwalt.
Die Aussage von FDP-Nationalrätin Anna Giacometti, dass man Wanderwege nicht «aus heiterem Himmel» sperren könne, konterte der Staatsanwalt mit der Aussage, dass der Himmel eben nicht mehr so heiter gewesen sei und sich die Gefahrenlage in den Wochen vor dem Grossereignis verschärft habe. Denn auch bei der Nordostflanke hätten sich Abstürze im August 2017 deutlich gehäuft. Dies würden entsprechende Sturzprotokolle eines SAC-Hüttenwartes zeigen.
Er gab allerdings ebenfalls zu Protokoll, dass der Hüttenwart im August 2017 auch noch einmal speziell darauf hingewiesen worden sei, sämtliche Ereignisse zu protokollieren, sodass unklar sei, ob die Häufung der gemeldeten Ereignisse auch darauf zurückzuführen sei.
Signalwirkung für künftige Naturereignisse
Der Staatsanwalt betonte auch, dass der aktuelle Prozess Signalwirkung für künftige Naturereignisse und den Umgang damit haben könne. Er hielt weiter fest, dass das externe Gutachten neben verschiedenen Fehlern auch aufzeige, dass die Angeklagten auch verschiedene Dinge richtig gemacht hätten.
Am Nachmittag und voraussichtlich auch noch am Dienstag werden die Anwälte der Angeklagten darlegen, wieso sie bezüglich der Gefahrenlage zu einem anderen Schluss als der externe Gutachter kommen.
Verteidiger stellt externes Gutachten in Frage
Der Anwalt der acht Opfer des Piz-Cengalo-Bergsturzes im August 2017 hat beim Bondo-Prozess von vermeidbaren Todesfällen gesprochen. Ein erstes Verteidigungsplädoyer stellt indes die Wissenschaftlichkeit sowie die Richtigkeit eines belastenden Gutachtens infrage.
Der Opferanwalt eröffnete sein Plädoyer mit den Worten: «Der Bergsturz im August 2017 hätte nicht verhindert werden können, die Todesopfer hingegen schon.» Diese Aussage machte er unter anderem aufgrund der Vorgänge in den Wochen vor dem gravierenden Felssturz. Der angeklagte externe Geologe habe am 10. August – also rund zwei Wochen vor dem Bergsturz mit tragischen Folgen – dem Bündner Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) empfohlen, die Zugangswege zu den SAC-Hütten im Gebiet zu schliessen. Dies unter anderem aufgrund von Messergebnissen, die er am Vortag erhalten hatte.
Bei einer Sitzung vier Tage später mit Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern von Bregaglia hätten dann aber weder der Geologe noch die angeklagten Vertreter des AWN diese Massnahme empfohlen. «Das ist schlicht nicht nachvollziehbar.»
Laut dem Anwalt hätten die Gefahrenschilder, die am Parkplatz am Eingang der Val Bondasca sowie bei den Hütten Sciora und Sasc Furä aufgestellt waren, nicht ausgereicht. Die meisten Wanderer kamen nämlich von der Albigna her. «Erst als sie bei der Sciora-Hütte ankamen, erfuhren die Opfer von der Bergsturzgefahr», fuhr der Anwalt fort. Die Sperrung der Val Bondasca wäre «zweckmässig, schnell und günstig» gewesen.
Der Anwalt stützt sich bei seiner Schlussfolgerung auch auf ein externes Gutachten, welches zum Fazit kommt, dass es mehrere Anzeichen für einen bevorstehenden Bergsturz gegeben habe.
«Gutachten unwissenschaftlich und subjektiv»
In der Folge hatte der Anwalt des beschuldigten Geologen das Wort. Dieser stellte insbesondere das externe Gutachten in Frage und sprach diesem in verschiedenen Punkten die Wissenschaftlichkeit ab. Ausserdem mache der Gutachter in verschiedenen zentralen Punkten subjektive Annahmen.
Er nannte als Beispiel die Grundsatzfrage, ob die Unterscheidung zwischen erwarteten Bergstürzen der Nordost-Flanke des Piz Cengalo und jener der Nordwest-Flanke durch die angeklagten Kantonsvertreter sowie den Geologen korrekt gewesen sei oder eben nicht.
Während die Staatsanwaltschaft und der Opferanwalt sich auf das externe Gutachten stützen, welches besagt, dass die Bergstürze in der Nordwest-Flanke ein klares Warnsignal für drohende Bergstürze der Nordost-Flanke gewesen seien, bestreitet der Anwalt des Geologen dies.
Er erklärte: «Der Gutachter stellt vom Schreibtisch aus Vermutungen an und bezieht sich auf eine Masterarbeit aus dem Jahr 2014. In dieser wird die Nordwest-Flanke aber gar nicht genauer untersucht, weshalb der Gutachter unwissenschaftliche Vermutungen anstellt.»
Der Gutachter habe in einem Mailaustausch mit der Staatsanwaltschaft sogar anerkannt, dass er teilweise subjektive Einschätzungen vorgenommen habe.
Anwalt begründet Kehrtwende
Dass sein Mandant einige Tage später nicht an seiner Empfehlung festhielt, die Wanderwege zu den SAC-Hütten zu sperren, begründete der Anwalt des Geologen so: «Der Risikoüberschlag des kantonalen Amtes zeigte keine Hinweise auf ein unmittelbares Bergsturz-Risiko.» Zudem habe der Geologe ohnehin keine Entscheidungs- und Führungskompetenz gehabt. Diese habe beim Kanton respektive bei der Gemeinde Bregaglia gelegen. Dennoch seien alle fünf Angeklagten in einen Topf geworfen worden.
Aus diesen Gründen forderte der Anwalt von den Richtern, seinen Mandanten vom Vorwurf der mehrfachen fahrlässigen Tötung freizusprechen. Das Urteil wird am 4. September verkündet. Vorerst sollten nun aber am Bondo-Prozess weitere Anwälte der fünf Angeklagten das Wort erhalten. (awp/mc/pg)