Boomende Kleinwasserkraftwerke: 500 neue Werke schon realisiert oder geplant

«Wenn wir unsere verbliebenen Flussjuwelen opfern, dann haben wir schlichtweg keine mehr», sagt Stefan Inderbitzin, Mediensprecher des WWF Schweiz. Die Nutzung der Wasserkraft stosse in der Schweiz an ihre ökologischen Grenzen, sagt Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz- und Energiepolitik von Pro Natura. Mehr als neunzig Prozent der Fliessgewässer seien bereits genutzt.

Kostendeckende Einspeisevergütung löste Boom aus
Ausgelöst hat den Boom der Kleinwasserkraftwerke mit maximal 10 Megawatt Leistung die sogenannte kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Sie wurde im März 2007 vom Bundesparlament beschlossen und ist seit Anfang 2009 in Kraft. Die KEV soll die umweltfreundliche Stromproduktion aus erneuerbaren Energien fördern – Projekte, die nicht rentieren würden, erhalten finanzielle Unterstützung.

Es geht um viel Geld
Dabei geht es um viel Geld. Es stehen bis zu 250 Mio CHF jährlich zur Verfügung, ab 2013 wird es maximal eine halbe Milliarde sein. Die KEV-Gelder stammen aus einem Zuschlag auf den Strompreis, derzeit liegt der Zuschlag bei 0,45 Rappen pro Kilowattstunde. Die Wasserkraft kann davon maximal 50% beanspruchen.

Kritik von Umwelt-Organisationen
Der WWF und Pro Natura stören sich daran, dass die Zusicherung der Fördergelder an keine ökologischen Kriterien gebunden ist. Zudem werde die KEV in Aussicht gestellt, bevor Baubewilligungen oder Konzessionen vorlägen. WWF und Pro Natura betonen, dass sie zur Wasserkraft stehen – aber nicht auf Kosten der Natur. Sie würden lieber auf den massvollen Ausbau und die Effizienzsteigerung bestehender Anlagen setzen.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat letztes Jahr festgestellt, dass fast 20% der für die Einspeisevergütung angemeldeten Projekte an Fliessgewässern in geschützten oder schützenswerten Gebieten von teilweise nationaler Bedeutung zu stehen kämen.

Auch problematische Projekte
Der Vizedirektor des Bundesamtes für Energie (BFE), Michael Kaufmann, räumt ein, dass es auch problematische Projekte gibt. Die Ausschöpfung der Wasserkraftpotenziale sei aber politisch gewollt und die KEV unterlaufe keine gesetzlichen Umweltauflagen. «Es geht kein einziger KEV-Rappen an umweltgefährdende Projekte», sagt Kaufmann. Jedes angemeldete Kleinwasserkraftwerk müsse die Gewässerschutz- und Fischereigesetze zu 100 Prozent erfüllen. Erst dann würden die zugesicherten Mittel tatsächlich fliessen.

Umweltverbände teilen Vertrauen in die Umsetzung der Gesetzgebung nicht
Die Umweltverbände teilen Kaufmanns Vertrauen in die Umsetzung der Gesetzgebung nicht. Das Bewilligungsverfahren alleine garantiere noch keine ökologisch wertvolle Stromproduktion. Die Kantone fällten die Interessenabwägung immer einseitig zu Gunsten der Nutzung. «Manche Kantone sind zudem von der Menge der Projekte überfordert», meint WWF-Sprecher Inderbitzin.
Auch BFE-Vizedirektor Kaufmann sieht einen Druck auf die Kantone, Kraftwerksprojekte zu realisieren. Er hat aber «absolut keine Bedenken». Es sei klar, dass sich die Behörden an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hätten. Kritischer gibt sich der Wasserverantwortliche des Bundesamtes für Umwelt, Stephan Müller: Weil es mit der KEV nur wenig Erfahrungswerte gebe, müsse die Zukunft zeigen, wie die Gesetze tatsächlich umgesetzt würden.

Empfehlungen für die Kantone
Als Hilfestellung erarbeiten BAFU und BFE Empfehlungen für die Kantone zur Priorisierung der Kleinwasserkraftprojekte. Auch prüfen die Ämter Änderungen in den Umweltverordnungen ober beim KEV-Anmeldeverfahren. (awp/mc/gh/13)

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