BR will Strommarktgesetz revidieren – Ziele nicht erreicht

Die praktischen Erfahrungen zeigten, dass dieses Ziel bis jetzt nicht erreicht worden sei, hält der Bundesrat fest. Zum einen hätten nur wenige Grossverbraucher ihren Stromlieferanten gewechselt. Zum andern hätten die Stromversorgungsunternehmen im vergangenen Herbst teils erhebliche Erhöhungen der Stromtarife angekündigt.


Weitergehende Anpassungen
Die Ankündigung der Preiserhöhungen hatten heftige Kritik hervorgerufen. In der Folge wurde die Stromversorgungs-Verordnung in einigen Punkten revidiert. Nun will der Bundesrat weitergehende Anpassungen vornehmen. Er diskutierte am Mittwoch über mögliche Ansatzpunkte einer Revision, wobei er sich noch auf keine Inhalte einigen konnte. Zur Diskussion steht laut Bundesrat, die Elektrizitätskommission zu stärken. Als Regulator könnte die Kommission Preisobergrenzen festlegen und Sanktionen erlassen.


Begrenzung der Stromkosten – Stärkung der Swissgrid
Diskutiert wird auch, die Grundtarife auf maximal 10% der durchschnittlichen Stromkosten eines Haushalts zu begrenzen und die Unabhängigkeit der Netzgesellschaft Swissgrid zu verstärken. Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten.


Ziel ist es, die Revision des Strommarktgesetztes zeitgleich mit dem zweiten Marktöffnungsschritt im Jahr 2014 in Kraft zu setzen. Bis 2013 haben nur Grossverbraucher freien Marktzugang, ab 2014 können auch Haushalte ihren Stromlieferanten frei wählen. Die volle Marktöffnung untersteht dem fakultativen Referendum. (awp/mc/pg/26)

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