Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Clearstream


Schweizer Ex-Firmenchef in Luxemburg angeklagt
Gegen die Finanz-abwicklungsgesellschaft Clearstream laufen in Luxemburg seit 2001 Untersuchungen. Der Schweizer Ex-Firmenchef André Lussi, der im Zuge des Geldwäscherei-Verdachtes im Mai 2001 entlassen wurde, ist Anfang Februar 2004 in Luxemburg wegen Geldwäscherei angeklagt worden.
Auslöser der Kampagne gegen Clearstream und Lussi waren Vorwürfe wegen Unregelmässigkeiten, die im Skandalbuch «Révélation$» erhoben wurden. Gegen einen der Autoren, den Luxemburger Ernest Backes, wurde im nachhinein u. a. von Clearstream ein Prozess angestrengt.
Eine der grossen Gewinnerinnen der Vorgänge war letztlich die Deutsche Börse. Lussi hatte sich im Interesse der Gesellschaft immer vehement gegen eine vollständige Übernahme der Clearing durch das deutsche Börsenunternehmen gestellt. Nach seiner Entlassung war der Weg frei für die Übernahme durch die Deutsche Börse.

Abschluss der Untersuchung in Sicht
Das bereits seit Juli 2003 laufende Verfahren werde demnächst abgeschlossen, sagte am Montag eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. «Die hauptsächlichen Ermittlungen finden aber in Luxemburg statt», sagte sie weiter, ohne zusätzliche Details zu nennen.

(sda / mcc / hfu)

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