Bundesgericht: Nestlés «KitKat Pop Choc» nicht verwechselbar

Die Verpackung der «KitKat Pop Choc» von Nestlé besteht wie jene der «Maltesers» aus einem roten Kunstoffbeutel, auf dem unter- und oberhalb des Produktenamens schwebende Schokokugeln abgebildet sind. Nestlé schaffe damit eine Verwechslungsgefahr, lehne sich systematisch an das Erscheinungsbild der «Maltesers» an und beute deren Ruf aus. Nach dem Aargauer Handelsgericht hat nun aber auch das Bundesgericht eine Verwechslungsgefahr verneint.


«Ausreichender Schutz vor Verwechslung»
Die Richter in Lausanne sind in ihrer Sitzung vom Dienstag zum Schluss gekommen, dass die verschiedenen Namen und Schriftbilder ausreichenden Schutz vor Verwechslung bieten. Es sei nicht davon auszugehen, dass ein Kosument zu Hause enttäuscht feststellen müsse, irrtümlich das falsche Produkt gekauft zu haben. (awp/mc/ps/22)

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