Bundesgericht: Swiss muss neuen Schiedsrichter vorschlagen

Swiss Pilots hatte im April 2005 beim Schiedsgericht in Basel eine neue Klage gegen Swiss eingereicht. Die Gewerkschaft wirft der Airline Vertragsbruch in Bezug auf die vereinbarte Gleichbehandlung der Europa-Piloten vor. Da der von der Swiss eingesetzte Schiedsrichter zurückgetreten war, musste sie einen neuen ernennen. Die Wahl fiel auf den Rechtsprofessor Jean-Fritz Stöckli. Swiss Pilots lehnte diesen wegen Befangenheit jedoch ab. Der Einzelrichter am Zivilgericht Basel-Stadt hob die Ernennung Stöcklis im August 2005 auf. Zu Recht, wie nun das Bundesgericht in letzter Instanz entschieden hat.

Ablehnungsgesuch von Swiss Pilots zu Recht gutgeheissen
Laut den Lausanner Richtern hat Stöckli das erste Urteil des Schiedsgerichts von 2002 in einer Fachzeitschrift als grob falsch kritisiert. Seine Stellungnahme habe dabei vor allem die Handhabung des Gleichbehandlungsgrundsatzes betroffen. Die Art und Weise seiner Äusserungen lasse befürchten, dass er sich seine Meinung dazu abschliessend gebildet habe. Die Auslegung der fraglichen Bestimmungen sei aber auch Gegenstand des jüngsten Schiedsverfahrens. Das Ablehnungsgesuch von Swiss Pilots sei deshalb zu Recht gutgeheissen worden.

Schiedsgericht möglicherweise obsolet
Wie am Mittwoch bekannt geworden war, werden die Mitglieder von Swiss Pilots voraussichtlich noch vor Ende Jahr über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit der Swiss abstimmen. Gemäss Gerhard Mathys, Vorstandsmitglied von Swiss Pilots, würde das Schiedsgericht im Falle einer Annahme des GAV obsolet. (Urteil 4P.247/2006 vom 7. November 2006; BGE-Publikation) (awp/mc/ar)

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