Bundespersonal erhält 2009 mehr Lohn

Die Kader erhalten eine abgestufte Kaderlohnmassnahme, die der Bundesrat bereits am 9. April 2008 beschlossen hatte. Diese Massnahme hat zum Ziel, im Kaderbereich die Konkurrenzfähigkeit der Bundesverwaltung gegenüber der Privatwirtschaft zu verbessern. Die Löhne der Angestellten in den Lohnklassen 24 – 29 werden um 2,5 und jene der Angestellten der Lohnklasse 30 – 38 um 5,0 Prozent angehoben. Mit dieser strukturellen Korrektur reagiert der Bundesrat auf die Resultate des Lohn- und Pensionskassenvergleichs vom November 2005. Dieser hatte einen Rückstand der Löhne in den öffentlichen Verwaltungen ab rund 120’000 Franken Jahreseinkommen gegenüber vergleichbaren Funktionen in der Privatwirtschaft aufgezeigt.


Höhere Reallohnerhöhung abgelehnt
Der Ausgleich der Teuerung, die Reallohnerhöhung für die Mitarbeitenden in den Lohnklassen 1-23 und die Kaderlohnmassnahme waren in den Verhandlungen nicht bestritten. Die Personalverbände forderten aber eine höhere Reallohnerhöhung von zwei bis drei Prozent für alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sowie einen Teuerungsausgleich auf den Renten. In diesen beiden Punkten konnte keine Einigung erzielt werden. Eine über 1,1 Prozent hinausgehende generelle Reallohnerhöhung wurde unter anderem mit dem Hinweis abgelehnt, in den unteren und mittleren Lohnklassen sei der Bund durchaus konkurrenzfähig. Ausserdem sprachen auch finanzpolitische Überlegungen gegen höhere Reallohnerhöhungen.


Die Verbände ihrerseits untermauerten ihre Forderung nach einer höheren Reallohnerhöhung speziell auch für die unteren Lohnklassen mit dem Wechsel zum Beitragsprimat bei der Bundespensionskasse Publica: Dieser habe dazu geführt, dass rund 5000 Mitarbeitende der Bundesverwaltung einen kleineren Nettolohn und gleichzeitig geringere Leistungen in der beruflichen Vorsorge hinnehmen müssten.


Mahlzeiten- und Kilometerentschädigung erhöht
Im weiteren einigten sich die Sozialpartner auf eine Erhöhung des Pauschalbetrags zur Vergütung der Mahlzeiten um 10 Prozent auf 27,50 Franken und der Kilometerentschädigung für die Benützung privater Motorfahrzeuge um 10 Rappen auf 70 Rappen pro Kilometer.


Erhöhung der Lohnsumme um 2,7 %
Die Lohnmassnahmen führen zu einer Erhöhung der Lohnsumme um 2,7 Prozent. Diese Erhöhung entspricht dem Voranschlag 2009. (EFD/mc/pg)

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