Bundesrat erhöht BVG-Mindestzinssatz auf 2,75 Prozent

Mit ihrem Entscheid folgte die Landesregierung der Mehrheit der Eidgenössischen BVG-Kommission. In der Konsultation der Sozialpartner hatten sich die Arbeitgeberverbände ebenfalls für 2,75% ausgesprochen, während die Gewerkschaften für mindestens 3% plädiert hatten. Seit Anfang 2005 beträgt der BVG-Mindestzinssatz unverändert 2,5%. 2003 war er von 4% auf 3,25% gesenkt worden, 2004 auf 2,25%. Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der Jahreseinkommen von 19’350 bis 77’400 CHF umfasst.


Vorsichtige Kalkulation
Weil die Mindestverzinsung grundsätzlich für alle Pensionskassen erreichbar sein muss, kalkulierte der Bundesrat laut Mitteilung des Departements des Innern (EDI) auch diesmal vorsichtig. Die Kassen können die Altersguthaben im Übrigen höher verzinsen, wenn sie über die erforderlichen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen.


Entwicklung an Aktienmärkten «insgesamt positiv»
Massgeblich für die Festlegung des Mindestzinssatzes ist insbesondere der langfristige Durchschnitt der siebenjährigen Bundesobligationen. Dieser liegt zurzeit bei rund 2,6%. Der Bundesrat erachtet es als gerechtfertigt, den BVG-Mindestzinssatz leicht höher anzusetzen. Er begründet dies damit, dass sich die Aktienmärkte in den letzten Jahren trotz den heuer wieder grösseren Schwankungen insgesamt positiv entwickelt hätten. Auch bei den Immobilien in der Schweiz seien die Renditen derzeit gut. Bei den Anleihen hingegen hätten Kursverluste hingenommen werden müssen.


Bundesrat will Umwandlungssatz schneller senken
Nicht zu verwechseln ist der Mindestzinssatz mit dem Umwandlungssatz, nach dem das Altersguthaben in die Rente umgerechnet wird. Er beträgt heute im Obligatorium für Männer 7,1 und für Frauen 7,2%. Gemäss einer Gesetzesrevision von 2003 sinkt er bis 2014 auf 6,8%, so dass es für je 100’000 CHF Kapital nur noch 6’800 CHF Rente gäbe. Der Bundesrat möchte die Gangart verschärfen und den Umwandlungssatz bereits 2011 auf 6,4% senken. Im Juni scheiterte er damit aber vorderhand im Ständerat, weil die Linke jegliche Kürzung ablehnte und sich FDP und SVP einer zuvor beschlossenen Tempodrosselung widersetzten. (awp/mc/pg)

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