Bundesrat erhöht Kontingente für Nicht-EU-Bürger

Damit werde sichergestellt, dass der Schweizer Wirtschaft auch für die zweite Jahreshälfte genügend Bewilligungen für qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stünden, begründete der Bundesrat den beschlossenen Schritt. Die Regierung hatte letzten Dezember angesichts der stark gestiegenen Arbeitslosigkeit entschieden, dass für 2010 vorerst nur halb so vielen Personen aus diesen Staaten eine Arbeisbewilligung erteilt werden darf wie im Vorjahr. Er wollte höchstens 2000 Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen) und 3500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) erteilen. Er kündigte aber schon damals an, die Lage Mitte Jahr zu überprüfen.


Früher als geplant über die Bücher gegangen
Angesichts der mittlerweile deutlich positiveren Konjunkturaussichten ist der Bundesrat nun schon früher über die Bücher gegangen. Eine Rolle dürfte aber auch gespielt haben, dass sich in den letzten Wochen vor allem Informatik-Firmen in der Öffentlichkeit darüber beschwerten, dass die Kontingente zu klein seien, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Sie hatten vor allem für das zweite Halbjahr Engpässe befürchtet und sich über erste abgewiesen Gesuche beklagt.


Akzent auf kurzfristigen Aufenthaltsbewilligungen
Auch wenn die Arbeitslosigkeit weiterhin auf hohem Niveau stagniere, bestehe ein Bedarf an gut qualifizierten Arbeiskräften, welche international tätige Firmen weder hierzulande noch in den EU- oder EFTA-Staaten rekrutieren könnten, räumt nun auch der Bundesrat ein. Konkret erhöht er das Jahreskontingent für B-Bewilligungen auf 3000 und für L-Bewilligungen auf 8000. Der Bundesrat verschiebt damit den Akzent auf die kurzfristigen Aufenthaltsbewilligungen mit einer Maximaldauer von 24 Monaten.


L-Bewilligungen langfristig ohne Effekt auf Arbeitsmarkt
Gegenüber dem Vorjahr reduziert er nämlich die Gesamtzahl der längerfristigen B-Bewilligungen um 1000. Gleichzeitig erhöht er die Zahl der Kurzaufenthaltsbewilligunen um 1000. Diesen Schritt begründet der Bundesrat damit, dass die L-Bewilligungen keine ständige Zuwanderung ermöglichten und langfristig keinen Effekt auf den Arbeitsmarkt hätten. So oder so messe er der Einhaltung des Vorrangs inländischer Arbeitskräfte sowie für Personen aus EU- und EFTA-Staaten unverändert oberste Priorität bei. (awp/mc/ps/22)

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