Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Modernisierung des Unternehmensrechts

Er hat am Freitag Vorschläge zur Modernisierung des Unternehmensrecht bis Ende Mai in die Vernehmlassung geschickt. Die Revision des Unternehmensrechts ist vom Bundesrat recht umfassend aufgegleist worden, wie er am Montag mitteilte. Das neue Gesetz verbessert die Corporate Gouvernance und regelt die Kapitalstrukturen und das Rechnungslegungsrecht neu.


Corporate Governance
Bei den Regeln über die Corporate Governance stärkt der Bundesrat die Aktionäre als Unternehmenseigner. Ihre Informationsrechte werden klarer geregelt. Die privaten Aktiengesellschaften müssen die Bezüge des obersten Kaders offenlegen.


Aktionärsrechte
Die Ausübung gewisser Aktionärsrechte wird erleichtert. So können die Anteilseigner leichter eine Sonderprüfung verlangen. Auch das Einberufungs- und Traktandierungsrecht wird erweitert.


Depotstimmrecht
Das Depotstimmrecht der Banken und die Vertretung durch Gesellschaftsorgane an der Generalversammlung wird abgeschafft. Nur noch eine unabhängige Person darf eine Stimmrechtsvertretung ausüben.


Kapitalstrukturen
Die zweite Stossrichtung der Revision passt die Kapitalstrukturen den neuen Bedürfnissen an. Die Kapitalerhöhung oder -herabsetzung wird flexibler. Die Generalversammlung kann dem Verwaltungsrat ein Kapitalband vorgeben, in dessen Bandbreite er das Aktienkapital beliebig herauf- oder herabsetzen kann.


Mindestnennwert
Die Revision gibt auch keinen Mindestnennwert für eine Aktie mehr vor. Deren Wert kann also beliebig gegen Null angenähert werden. Die Inhaberaktie wird abgeschafft, da sie in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung verloren hat. Inhaberpartizipationsscheine bleiben aber möglich. Die geltende Beschränkung des Partizipationskapitals auf das Doppelte des Aktienkapitals entfällt.


Generalversammlung auf elektronischem Wege vorbereiten
Die Unternehmen können die Generalversammlung künftig auf elektronischem Wege vorbereiten und bei der Genralversammlung elektronische Mittel benutzen. Die Durchführung der Versammlung an mehreren Orten und im Ausland ist ebenfalls geregelt.


Rechnungslegungsrecht
Das stark veraltete Rechnungslegungsrecht wird umfassend renoviert. Es schafft eine einheitliche Regelung für alle Unternehmensformen. Die Anforderungen werden nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens differenziert. Die Revision ist steuerneutral. Wie der Bundesrat mitteilt, verbessert das neue Regelwerk die Transparanz massgeblich. (awp/mc/gh)

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