Bundesrat lockert Werbebestimmungen für SRG vorerst nicht
Unterbrecherwerbung ist nach wie vor nur zulässig, wenn eine Sendung länger als 90 Minuten dauert. Gelockert hat der Bundesrat die Rahmenbedingungen für die anderen konzessionierten Schweizer Radio- und Fernsehsender. Sie dürfen ab dem 1. April Filme und Nachrichtensendungen alle 30 Minuten unterbrechen. Die Bestimmungen seien an die liberalen internationalen Regelungen angepasst worden, um eine Benachteiligung der Schweizer Sender gegenüber den ausländischen Werbefenstern zu beseitigen, schreibt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). (awp/mc/ps/23)