Bundesrat revidiert Verordnung – Handelsamtsblatt erscheint bald elektronisch

Das mühsame Durchkämmen des Blattes entfällt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die SHAB-Verordnung totalrevidiert. Wichtigste Neuerung ist die Einführung der zertifizierten elektronischen Signatur, welche die Authentizität der rechtsverbindlichen Daten auf der Internetplattform des SHAB garantiert. Mit der Revision will der Bundesrat dem veränderten Verhalten von Privaten, Wirtschaft und Staat bei der Informationsbeschaffung Rechnung tragen und das E-Government in der Schweiz fördern.

Administrative Entslastung für die Unternehmen
Gleichzeitig wird einem Wunsch der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entsprochen. Der automatisierte Abgleich der Firmendaten mit den elektronischen SHAB-Publikationen führe bei den Unternehmen zu einer signifikanten administrativen Entlastung, schreibt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Die Druckversion bleibt bestehen, ist aber kostenpflichtig. Neu geregelt werden die Abonnementsbedingungen, die Meldungsanlieferung, der Erscheinungsrhythmus sowie die Gebühren. Berücksichtigt werden zudem die heutige vollelektronische Aufbereitung und Produktion der SHAB-Inhalte durch die Redaktion im Staatssekretariat für Wirtschaft (seco).

Veröffentlichung amtlicher Informationen und gesetzlich vorgeschriebener Bekanntmachungen
Das SHAB dient der Veröffentlichung amtlicher Informationen und gesetzlich vorgeschriebener Bekanntmachungen sowie der Publikation von Unternehmensanzeigen und Mitteilungen zu Handel, Gewerbe und Industrie. Es enthält namentlich die Rubriken Handelsregister, Konkurse, Nachlassverträge und Schuldbetreibungen.

(awp/mc/hfu)

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