Bundesrat setzt dringliche Anpassungen der Unternehmenssteuer 2007 in Kraft

Das neue Regime gilt vorerst allerdings nur auf Bundesebene. Damit die Kantone genügend Zeit zur Anpassung ihrer Gesetzgebung haben, tritt die entsprechende Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) erst Anfang 2008 in Kraft.


Seit einem Bundesgerichtsurteil vom Juni 2004 herrscht Unsicherheit über die indirekte Teilliquidation, bei der Beteiligungsrechte vom Privatvermögen ins Geschäftsvermögen verkauft werden. Weil die Besteuerung in der Praxis erheblich ausgeweitet wurde, sind viele Firmenübernahmen blockiert.


«Wo kein Geld fliesst, sollen auch keine Steuern erhoben werden»
Um hier rasch Klarheit zu schaffen, wurde die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform vom Parlament zweigeteilt. Auch der Bundesrat erklärte sich damit einverstanden, ein «Ärgernis» vorweg zu beseitigen – dies nach dem Grundsatz: «Wo kein Geld fliesst, sollen auch keine Steuern erhoben werden.» Nach der neuen Regelung wird der Verkauf einer Beteiligung von mindestens 20% als indirekte Teilliquidation besteuert, wenn innert fünf Jahren unter Mitwirkung des Verkäufers nicht betriebsnotwendige Substanz ausgeschüttet wird, die beim Verkauf bereits vorhanden und handelsrechtlich ausschüttungsfähig war.


Regelung der Transponierung
Geregelt wird auch die Transponierung, das heisst der «Verkauf an sich selbst». Unter diesem Titel soll der Erlös aus der Übertragung von Beteiligungsrechten vom Privat- ins Geschäftsvermögen besteuert werden, wenn der Verkäufer nachher zu mindestens 50% an der Käuferfirma beteiligt ist.


Das Gros der Unternehmenssteuerreform ist zurzeit noch in der Differenzbereinigung. Hier geht es insbesondere darum, mit einer Teilbesteuerung der Dividenden die wirtschaftliche Doppelbelastung wegen der Gewinnsteuer der Unternehmen und der vollen Besteuerung der Dividenden beim Investor zu mildern. (awp/mc/pg)

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